Hinterlegung: keine übereinstimmenden Erklärungen...

  • Mahlzeit,
    ich hab hier eine Hinterlegungssache aus 2004.
    Und zwar wurden in der Sache ca 2.500 € hinterlegt, dabei handelt es sich um den im Versteigerungsverfahren geleisteten Kostenvorschuss für die Durchführung der Teilungsversteigerung. Geleistet wurde dieser Vorschuss - warum auch immer - durch den Nachlassverwalter aus dem Nachlass. Berechtigte dieses Betrages sind also die Erben. Erbschein liegt vor. Aber keine übereinstimmenden Erklärungen, da sich alle untereinander nicht grün sind. Es wurde immer mal wieder seit Annahme des Geldes versucht übereinstimmende Erklärungen zu bekommen. Vergebens.
    Muss ich tatsächlich jetzt weiter prockeln oder kann ich schlicht und einfach "Wiedervorlage 2034" drauf schreiben?
    Bin Neuling in HL-Verfahren.
    Danke

  • Eine Wiedervorlage zu verfügen ist m.E. überflüssig. Gem. § 35 VVHO überwacht die Hinterlegungskasse das Erlöschen des Herausgabeanspruchs und teilt die Verfahren, in denen der Herausgabeanspruch erloschen ist der Hinterlegungsstelle mit. Es reicht also die Akte einfach wegzulegen.

  • Bin zwar auch noch neu in HL aber du kannst die Akte mit WV 2034 loswerden. Solange keine übereinstimmende Erklärung abgegeben wird kannst du keine Herausgabe veranlassen und die Erben wissen ja alle Bescheid. Kommentar Bülow/Schmidt zur HO § 13 Rd.-Nr. 15ff.

  • Eine Wiedervorlage zu verfügen ist m.E. überflüssig. Gem. § 35 VVHO überwacht die Hinterlegungskasse das Erlöschen des Herausgabeanspruchs und teilt die Verfahren, in denen der Herausgabeanspruch erloschen ist der Hinterlegungsstelle mit. Es reicht also die Akte einfach wegzulegen.



    Das ist doch mal ne gute Idee.
    Ich danke!!!

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