Bekanntmachung "Namensänderung"

  • Kurzes Frägchen:

    Wenn sich die Firma der phG einer GmbH& Co KG ändert, macht ihr das bekannt oder gem § 17 III HRV? Danke schon mal im Voraus!:)

  • Ich bin seit 1989 aus den HR-Sachen raus. Zu meiner Zeit wurde die Änderung der Fa. des Komplementärs nicht als unwesentlich betrachtet, sondern als für die Außenwelt höchst interessant und zu veröffentlichen.
    Ich hoffe richtig zu urteilen, wenn ich behaupte, dass sich insoweit nichts geändert hat.

  • :2danke mein Vorgänger hat konsequent nicht veröffentlicht, da kam ich so ins Grübeln...finde es auch nicht unwichtig..also wird jetzt veröffentlicht!

  • Lang lang ist es her, aber bevor ich lernte, aufrecht zu gehen (heißt: Registersachen hinter mir gelassen habe :strecker) habe ich solche Änderungen grundsätzlich veröffentlichen lassen. Wer phG ist, ist für den Geschäftsverkehr oft eine ganz wesentliche Information, beispielsweise auch um Rückschlüsse auf die Bonität der KG ziehen zu können.

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