Vordrucke Hinterlegung

  • Hallo Zusammen,

    da ich seit dem 01.11.07 mit Hinterlegung zu kämpfen habe, und nach meinen Jahren am OLG nicht wirklich einen Plan davon habe:confused:, meine Vorgängerin krank, auf Lehrgang oder sonstwo ist, möchte ich auf diesem Wege einfach mal anfragen, wer vielleicht ein paar brauchbare Vordrucke bzw. Merkblätter in Hinterlegungssachen hat?
    Aktuell würde mich auch interessieren, wie ich mit "auszubuchenden Kleinbeträgen" zu verfahren habe:gruebel:

    Dank' Euch schon mal für die Mühen, ein schönes WE auf diesem Wege,

    gruß!

  • Bei uns gibt's für die Hinterlegung das Muster 08 EDVBK :)

    und mir hat eigentlich fast immer die Hinterlegungsordnung geholfen . . . selten habe ich einen Kommentar benötigt . . . ich weiß aber jetzt auch nicht mehr, welchen ich da hatte ;)

  • Also bei uns gibt es zwar keine Merkblätter für die Hinterlegung. Die üblichen Vordrucke (Annahmeantrag, Annahme-/Auszahlungsanordnung) habe ich hier aber als Formular in Word.
    Bei den Ausbuchungen achte ich vor allem darauf, ob ich das Verfahren als abgeschlossen betrachten kann, z.B. wenn seit Jahren keiner reagiert hat. Laufen noch Ermittlungen teile ich das auch so der LJK mit.

  • Vordrucke in Hinterlegungssachen sind (theoretisch) bundeseinheitlich, HS 01-HS14 und HS 29-31. Tatsächlich hat jedes Bundesland geringfügig abweichende Vordrucke. Ich kann nur empfehlen, die Vordrucke selbst zu machen (nach dem Vorbild der amtlichen) Die amtlichen Vordrucke sind meist schlecht formatiert, das Layout ist kümmerlich. Hat man alles zusammen, braucht man keine Papiervordrucke mehr. Das halte ich für vorteilhafter, als auf die kümmerliche amtliche Ausstattung zurückzugreifen.

    Das Verfahren bei auszubuchenden Kleinbeträgen ist in § 27 VVHO. Die VVHO ist Länderrecht, aber in allen Ländern ähnlich aufgebaut.

  • Bei uns sind die Formulare (HS 1 usw.) als pdf im Intranet des Landes. Schau doch mal bei euch nach. Die kann man auch super am PC ausfüllen. Ansonsten, da ich auch noch nicht lange Hinterlegung mache kann ich nur den von Bonnie angegebenen Kommentar empfehlen. Bzgl. der Ausführung steht bei uns alles in den Ausführungsbestimmungen. Die gibt es m.E. für jedes Bundesland gesondert.

  • Auch wenn ich mich wiederhole, in Hinterlegungssachen gibt es kaum brauchbare Vordrucke. Einige der Vordrucke haben noch die Grußformel „Hochachtungsvoll“, d. h. sie wurden in der Mitte des letzten Jahrhunderts in die Vordruckverzeichnisse aufgenommen. Es hilft nur Vordrucke, die (auf der Grundlage der amtliche Vordrucke) selbst zu erstellen. Die vorhandene Vordrucke sind auch für rationelles Arbeiten mehr als ungeeignet. Das Aktenregister HS 29 ist mehr als beredtes Beispiel hierfür. Dass die Vordrucke wenig Beachtung finden zeigt sogar der Kommentar von Bülow/Schidt , der Vordruck HS10 ist vergessen worden. Die amtlichen EDV-Vordrucke erschöpfen sich in Hinterlegungsanträgen und Herausgabeanordnungen, im schlimmsten Fall sind diese auch noch PDF-Dateien.
    Vernüftigerweise werden Schreiben, die man in laufenden Verfahren fertigt, abzuspeichert und die Angaben, die das abgearbeitete Verfahren betreffen, durch Eingabefelder zu ersetzen. So werden aus den kümmerlichen amtliche Vordrucken brauchbare Arbeitsmittel (die in ihrem Äußeren durchaus den liebevollen Charme dieser Papiervordrucke aus dem Beginn des letzten Jahrhunderts wiederholen können).
    Man kann natürlich auch den Kollegen beim nächsten größeren Gericht (desselben Bundeslandes) anmailen, um von dort die benötigten Vordrucke zu bekommen. Eine brauchbare Grundausstattung umfasst sicherlich zwischen 20-40 Vordrucken, vom Protokoll für einen Herausgabeantrag bis zur Zwischenverfügen bei einer Anregung, ein Verfahren gem. § 16 HintO durchzuführen.

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