Entscheidend ist doch mehr, ob und in wieweit die Verjährung der Zinsen, die nach IE entstehen, gehemmt sind.
Eben. Sind sie nicht. Keine Hemmung, weil keine Anmeldung zur Tabelle (Hemmung nur bei Anmeldung, § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB.)
Und wo keine Hemmung, da ganz normale Verjährung.
wenn man lediglich auf § 204 BGB abstellt, hast Du recht......dies habe ich aber seit heute um 11:33 Uhr nicht getan, was Du aber entweder nicht zur Kenntnis nehmen wolltest oder konntest...
Es fällt mir in der Tat schwer, aber im Hamburger Kommentar steht das auch so. Ich konnte so spontan nebenbei nicht an höhere Gewalt glauben. Und ich finde das immer noch äußerst irre. Oder irritierend oder wie auch immer.
Packen wir doch die höhere Gewalt auch in die WVP für die Zinsen und alles ist gut. Aber so einfach isses dann wohl doch wieder nicht. Aber die WVP ist auch ein Vollstreckungshindernis und damit höhere Gewalt... oder so.....
Aber danke für den Hinweis. Höhere Gewalt... ich bin ein wenig sprachlos. Ich musste das erstmal sacken lassen.