Beschlagnahme im ZV Verfahrem mit Eingang des Ersuchens um Eintragung des ZV - Vermerks wirksam geworden am 24.09.2007.
Antrag auf insolvenzeröffnung durch Schuldner gestellt am 1.10.2007.
Gläubiger betreibt wegen :
a) dinglichem Anspruch aus Grundbuch
b) persönlichem Anpsruch (Zinsen)
Beschlagnahme fällt in Zeitraum der Rückschagsperre ( § 88 ivm 139 Inso)
Muss ja jetzt aufheben bezüglich b) oder ???
Kann mir jemand das Gerüst des Beschlusses schreiben? nennen ???
Dankeschön im Voraus