Original der Abtretung RA-> VSt. + Kopie Zustimmung Mandant, vgl. OLG SB, 5 W 6/13.
Im Leitsatz der Entscheidung lese ich, dass gerade keine Zustimmungserklärung des Mandanten eingereicht werden muss:
"Die Vergütungsfestsetzung kann nicht von der Vorlage der Einwilligungserklärung des Mandanten zur Abtretung abhängig gemacht werden."
(Das erscheint mir auch logisch, kann es der PKH-Partei doch egal sein, ob die Zahlung der Vergütung seines RA auf dessen Konto, das einer Verrechnungsstelle oder das seiner Lebensgefährtin erfolgt.)