hallo!
folgendes. Hab mich an einer fh X über den beruf rechtspfleger gründlich informiert und möchte dies auch in meiner bewerbung erwähnen, jetzt frage ich mich aber was das für einen eindruck macht wenn ich den Namen der FH X in meine Bewerbung an das olg Y aufnehme....
Und noch zwei kleine Fragen:
-Ablichtung des Zeugnisses: ist es nötig das ich es beglaubigen lasse?
-Auf manchen info seiten steht, dass man die letzten beiden Zeugnisse mitschicken soll.... halbjahres- oder Jahreszeugnisse???
Vll hat jemand ne Idee, danke.