Alles anzeigenWenn der Gläubiger nach wie vor auf seine Meinung insisitert und meinte, man solle dann eben "bestreiten", so bleibt dem IV also nur die Möglichkeit, den Guten (Gläubiger) im Schlussverzeichnis mit 0 zu berücksichtigen. Bestreiten geht nicht und wäre hier ja im Übrigen daneben.
@ Flor: Du siehst, auch Hausfrau sagt, ein solches Vorgehen ist nicht unüblich.
Mein Chef sagt, wir sollen feststellen.
Wozu auch bestreiten? Wenn der Gläubiger seinen Ausfall nicht nachweist, kommt er mit 0 ins Schlussverzeichnis und fertig. Wenn er Freude dran hat, kann er im Schlusstermin ja Einwände gegen das SV erheben. Und dann wär ich mal gespannt