Missverständliche Mitteilung bei Bekanntgabe Forderungsausfalls


  • Wozu auch bestreiten? Wenn der Gläubiger seinen Ausfall nicht nachweist, kommt er mit 0 ins Schlussverzeichnis und fertig. Wenn er Freude dran hat, kann er im Schlusstermin ja Einwände gegen das SV erheben. Und dann wär ich mal gespannt :teufel:

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Probleme ergeben sich mE auch beim Vorhandensein einer Mietkaution idF. der Verpfändung. Sind Mietrückstände vorhanden und beruft sich der VM auf die Kaution (verpfändetes Sparbuch), so hat er dies binnen der Frist des § 190 zu „verwerten“. Dies geschieht idR. nicht, weil der Mieter die nachinsolvenzlichen Mieten im eigenen Interesse weiterzahlt und der Vermieter von der Verwertung absieht.

    Der Fall ist derselbe, raus aus dem Schlussverzeichnis. Er soll dann das verpfändete Sparbuch kündigen und vom Mieter die erneute Zahlung der Kaution verlangen.
    :teufel:

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