Auszahlung Hinterlegungsmasse

  • Guten Morgen!

    Ich brauche euere Hilfe bei folgendem Fall: Es gab ein Versteigerungsverfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Die Beteiligten konnten sich über die Verteilung des Erlöses nicht einigen und der Betrag (ca. 2.500,00 €) wurde hinterlegt für die Mitglieder der Gemeinschaft. Alle Beteiligten (bzw. deren durch Erbschein ausgewiesene Erben) bewilligen jetzt die Auszahlung an einen Dritten. Dieser Dritte wurde dann angeschrieben mit der Bitte, einen entsprechenden Auszahlungsantrag unter Angabe der Bankverbindung zu stellen. Trotz Erinnerung meldet er sich nicht. Zwischenzeitlich ist ein weiteres Mitglied der Gemeinschaft verstorben (dies nur zur Info).

    Was mach ich jetzt mit dem Geld?

  • Komisch, dass er sich nicht meldet. Wer verzichtet denn auf soviel Kohle ?
    Was ich jetzt nicht ganz verstehe (ich mach keine HL): Sind denn die Erklärungen der Miterben nicht bereits Auszahlungsanträge ?
    O.k., ohne Bankverbindung des Dritten geht dann natürlich immer noch nichts.

  • Komisch, dass er sich nicht meldet. Wer verzichtet denn auf soviel Kohle ?
    Was ich jetzt nicht ganz verstehe (ich mach keine HL): Sind denn die Erklärungen der Miterben nicht bereits Auszahlungsanträge ?
    O.k., ohne Bankverbindung des Dritten geht dann natürlich immer noch nichts.



    Eigentlich braucht man die Bewilligungen der Personen, für die hinterlegt ist und einen Auszahlungsantrag dessen, der das Geld erhalten soll. Hat bis jetzt auch immer funktioniert.

  • Achso. In HL-Sachen kenn ich mich nicht weiter aus aber gut zu wissen. Falls hier Leute fragen, wie das dann läuft mit der Auszahlung des hinterlegten Versteigerungserlöses.
    Tja, dann bleibt das Geld wohl in der Kasse.

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