Erbenermittler wollen nur Helfen

  • Zitat von Mineiro


    Fälle, die aber zB nach Österreich führen, würden ohnehin von deutschen Partnern an uns herangetragen werden, insofern ist es schon gut, wenn die NlPflg. "ihren" Genealogen vor Ort haben.




    ... oder weiterhin das funktionierende System mit ihrem Ansprechpartner im Inland nutzen....:)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Zitat von TL
    Zitat von Mineiro


    Fälle, die aber zB nach Österreich führen, würden ohnehin von deutschen Partnern an uns herangetragen werden, insofern ist es schon gut, wenn die NlPflg. "ihren" Genealogen vor Ort haben.




    ... oder weiterhin das funktionierende System mit ihrem Ansprechpartner im Inland nutzen....:)




    Das habe ich ja gemeint. Dt. Erbenermittler sollten die Fälle aus Deutschland bekommen, selbst wenn diese Causen zB in ein Land führen, bei dem ebenfalls gute Genealogen vorhanden sind.
    Deshalb würden wir bspw. keinen dt. Nlpfl. kontaktieren oder akquirieren.

  • Zitat von TL
    Zitat von Mineiro


    Fälle, die aber zB nach Österreich führen, würden ohnehin von deutschen Partnern an uns herangetragen werden, insofern ist es schon gut, wenn die NlPflg. "ihren" Genealogen vor Ort haben.




    ... oder weiterhin das funktionierende System mit ihrem Ansprechpartner im Inland nutzen....:)



    Was mich aber interessieren würde: Bekommt Ihr Fälle von RAe, Nlpfl., Notaren, etc. aus Ländern, wo es keine (wirklichen) gen. Büros gibt? (also zB die BeNeLUX-Länder, Griechenland, etc.)?

  • @Mineiro:

    Selbstverständlich bekommen wir Anfragen mit der Bitte um Erbenermittlung in Deutschland etc. aus den Benelux-Ländern. Auch haben wir dort und in Griechenland Korrespondenten die für uns in deutschen oder ausländischen Sachen (Erbl. z.B. USA-Bürger gewesen, Korr. aus USA bittet um Hilfe oder Erbl. war Gastarbeiter in BRD etc.) tätig werden.

    Daß wir jedoch (meines Wissens) noch nie einen Fall aus Griechenland bekommen haben, liegt aber an den geschichtlichen Gegebenheiten. Griechenland war nie deutsch. In der Regel sind also die Vorfahren/Verwandten der in Griechenland verstorbenen Griechen auch dort und nicht in der BRD zu suchen. Das griechische Nachlassgericht bleibt mit seinen Recherchen daher fast immer im Land. Wenn dann mal ein Bezug zum Ausland da ist, braucht es vmtl. nie einen Erbenermittler...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Zitat von TL

    In der Regel sind also die Vorfahren/Verwandten der in Griechenland verstorbenen Griechen auch dort und nicht in der BRD zu suchen.

    Das kann sich aber in der Zukunft durchaus ändern: Bereits heute kommt statistisch auf zwei Griechen in Griechenland ein Grieche im Ausland (von denen leben aber wiederum ca. 50 % = ca. 2 Mio. in den USA; Deutschland folgt hier an zweiter Stelle mit einer mir nicht genau bekannten Zahl im mittleren sechsstelligen Bereich).

    Zitat von TL

    Das griechische Nachlassgericht bleibt mit seinen Recherchen daher fast immer im Land. Wenn dann mal ein Bezug zum Ausland da ist, braucht es vmtl. nie einen Erbenermittler...

    Ich denke, ich kann eine Erklärung dafür liefern:

    Es gibt relativ viele griechische Anwälte, die in Deutschland studiert haben und auch über eine deutsche Zulassung und - teilweise - ein deutsches Büro verfügen (ferner schätzungsweise mindestens einhundert mit Hauptsitz in Deutschland, die auch die griechische Zulassung und ein dortiges Büro haben). Unter der Annahme, daß es die Nachlaßpflegschaft in vergleichbarer Weise auch im griechischen Recht gibt und der Zeitraum, innerhalb dessen Verwandte nach Deutschland ausgewandert sind, recht überschaubar ist, dürfte der Sachverhalt für einen Anwalt, auf den die o.g. Kriterien zutreffen, bereits in seiner Eigenschaft als Nachlaßpfleger recht schnell aufklärbar sein.

    Da es in Griechenland kein Meldewesen im hiesigen Sinne gibt, erfolgt die Speicherung personenbezogener Informationen bei der Verwaltung des Geburtsortes (bei Geburt im Ausland dann am Geburtsort des Vaters, bin mir diesbzgl. aber nicht ganz sicher). Insofern kann die Recherche nach im Ausland lebenden griechischen potentiellen Erben durchaus zunächst innerhalb Griechenlands betrieben werden.

    Außerdem ist zumindest eine große griechische Bank auch in Deutschland vertreten. Evtl. befaßt die sich auch mit Erbenermittlung für griechische Gerichte (oder das läuft über die griechische Muttergesellschaft und sie wird intern unterbeauftragt).

  • Griechische Fälle sind meist insofern interessant (oder schwierig, je nachdem, wie man es sehen möchte), weil sich diese meist über mehrere Staaten, ja manchmal sogar über Kontinente hinziehen.

    Den "verzwicktesten griechischen Fall", den wir jemals hatten, fand seinen Ursprung in Australien (von wo aus wir beauftragt wurden); wir recherchierten die Familie im Dorf des EL und mussten feststellen, daß ein Bruder nach Ungarn zog. Dort fanden wir ihn noch im Jahre 2000, allerdings zog dieser dann nach Südafrika, und 2001 weiter nach Argentinien, wo wir ihn schlußendlich auch fanden.

    Die Schwester wiederum heiratete einen Iraner, und war es uns nur mit allergrößter Anstrengung möglich, ihre Kinder dort ausfindig zu machen, da der Kontakt innerhalb der Familie (untypischerweise für "griechische Familienverhältnisse") völlig abriß.

    Im Übrigen leben die meisten "Auslandsgriechen" in den USA, gefolgt von Deutschland und Kanada. Ich glaube wirklich, wir haben da im Iran die einzige Familie gr. Ursprungs gefunden:daumenrau

    Was ich mit meiner Frage aber eigentlich meinte (bin jetzt ein bißchen vom Thema abgekommen, sorry): Erhält die Spezialbank außer von den weltweiten Korrespondenten auch Fälle von staatlichen Institutonen AUS dem Ausland?

  • Teilweise ja.

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