Ordnungsgeldvollstreckung

  • Als Rechtshilfegericht sollte bei uns ein Beweistermin durchgeführt werden.
    Der Zeuge erschien nicht.

    Unser Richter hat einen Ordnungsgeldbeschluss erlassen.

    So weit – so gut, aber wer ist jetzt für die Vollstreckung des Ordnungsgeldes zuständig:

    wir als Rechtshilfegericht oder das Prozessgericht????:confused:

    Im Kommentar finde ich nix, bitte um eure fachkundige Hilfe, für die ich mich schon jetzt bedanke!:)

  • Ja, danke!
    Eigentlich war das auch unsere Meinung, dass das Prozess- und nicht das Rechtshilfegericht die OG-Vollstreckung durchführt, aber unser Richter schiebt uns die Akte immer wieder zu.
    Gehört habe ich auch schon mal, dass das Rechtshilfegericht eine Art Sonderakte nur zur Vollstreckung des OG angelegt hat und die Hauptakte längst wieder beim Prozessgericht war. Aber das finde ich äußerst merkwürdig!

    Ergo: Akte komplett retour zum Prozessgericht z.w.V. - und wehe, die kommt zurück... ;)

  • Also, ich habe als Prozessgericht noch nie ein O-Geld eines fremden Rechtshilfegerichts vollstreckt.
    Bisher habe ich immer nur gesehen, dass die, wenn sie denn eins verhängt haben, es auch selbst vollstreckt haben.
    Vielleicht habe ich es sonst aber auch übersehen. Kann ja vorkommen. :teufel:

  • Gemäß dem eingestellten Link habe ich das Gleiche auch ein einziges Mal gehabt. Mit ist es jedoch nicht gelungen, etwas ausfindig zu machen, das belegt, das Rechtshilfegericht sei zuständig. Ich selbst habe einen solchen Rechtshilfefall noch nicht gehabt. Von der Praktikabilität wäre es sogar besser, das Rechtshilfegericht vor Ort würde das OG vollstrecken. Allein, mir fehlt jedwede Handhabe.

  • Gemäß dem eingestellten Link habe ich das Gleiche auch ein einziges Mal gehabt. Mit ist es jedoch nicht gelungen, etwas ausfindig zu machen, das belegt, das Rechtshilfegericht sei zuständig. Ich selbst habe einen solchen Rechtshilfefall noch nicht gehabt. Von der Praktikabilität wäre es sogar besser, das Rechtshilfegericht vor Ort würde das OG vollstrecken. Allein, mir fehlt jedwede Handhabe.



    Oh ja, ich erinnere mich... :teufel: Klick mich!

    Ich bleibe meiner Meinung (Link #2) treu und behaupte daher immer noch, dass für die OG-Vollstreckung das Prozessgericht und nicht das RH-Gericht zuständig ist.

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