Hallo alle zusammen!
Bin ganz neu dabei und hab gleich mal ne ganz dumme Frage...
Wenn ich einen Beschluss mache, in dem ich den Notar zur Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ermächtige, was schreib ich denn da ins Rubrum?
Handelt sich um ne Grundschuldbestellungsurkunde... Hab hierzu leider keine Vorlagen etc. parat, da ich als "Heimarbeiterin" auf mich allein gestellt bin.:(
Für Hilfe dank ich schon mal im Voraus...
Rubrum bei § 797 Abs. 3 ZPO
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Melwie -
30. November 2007 um 18:14
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Als die Sachen bei uns noch nicht übertragen waren, habe ich überhaupt keinen Beschluss gemacht, sondern die Genehmigung mittels eines normalen Schreibens an den Notar erteilt. Es gab nie Schwierigkeiten.
[Blockierte Grafik: http://www.foreno.de/images/smiles/modverschoben.gif] in das Subforum "Zivilrecht".
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(Mod.) -
vgl. hier # 19
Wenn Du ein ausführliches Rubrum machen willst, gehören m. E. Gläubiger und Schuldner rein. -
Vielen Dank... Das hab ich mir auch gedacht mit Gläubiger und Schuldner... Werds so machen! Ist ja nur wichtig für den Notar.
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