Rechtspfleger Ausbildung ohne Fachabitur.

  • Hallo da draußen, ich hoffe jemand kann mir helfen? :confused:

    Ich bin 23 Jahre alt und habe eine Abgeschlossene Ausbildung zum Bürokaufmann.

    Ich arbeite seit 2 Jahren als Justizangestellter bei einem Amtsgericht.

    Nun zu meiner Frage:

    Kann man die Ausbildung auch ohne Fachabitur machen wenn man schon in einen Beruf in der Justiz arbeitet?

    Im Internet habe ich nichts davon gefunden.

    Schon mal danke für eure Antworten.:D


  • Kann man die Ausbildung auch ohne Fachabitur machen wenn man schon in einen Beruf in der Justiz arbeitet?

    Grundsätzlich nein. Ohne Fachabitur gibt es nur die Option, als Aufstiegsbeamter für die Ausbildung zugelassen zu werden. Dafür musst Du aber bereits Beamter im mittleren Dienst sein, einige Dienstjahre auf dem Buckel haben und eine gute Beurteilung.

  • Meines Wissens erlangt man die Fachhochschulreife auch, wenn man nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung fünf Jahre in dem erlernten Beruf tätig ist. Dies kann, da Bildung ja Ländersache ist, aber von Bndesland zu Bundesland verschieden sein.

    Eine andere Frage dürfte sein, ob Deine Bewerbung ohne Fachabitur Erfolg hat. Ich denke eher nicht. Ein neben dem Beruf nachgeholtes Abitur zeugt hingegen von Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit und lässt vermuten, dass Du auch das Studium bewältigen wirst.

  • Ich hab selbst eine Ausbildung zum Justizfachangestellten gemacht und auch in dem Beruf gearbeitet. Um Rechtspfleger werden zu können bin ich dann wieder zur Schule gegangen.

  • Ich habe meinen Realschulabschluss gehabt, danach eine Lehre zur Justizangestellten gemacht und dann auch als Justizangestellte gearbeitet. Neben meiner 8stündigen Arbeit habe ich mein Fachabitur in Abendschule gemacht.
    Das Fachabi habe ich auch ganz gut bestanden und bin trotzdem nicht für die Rechtspflegerausbildung genommen worden.
    In einem persönlichen Gespräch hat man mir gesagt, man könnte nicht beurteilen, wie ich an meine Noten für das Fachabi gekommen sei. Mein Realschulzeugnis sei ja nicht so gut gewesen.
    Außerdem würden sich viele Vollabiturieten bewerben, die sie lieber nehmen würden.

    "Netterweise" bin ich statt dessen für den mittleren Dienst genommen worden und konnte dann im Wege des Aufstiegs den Beruf ergreifen.
    Das ganze hat mich 6 Jahre, zusätzliche Lernerei und Geld gekostet.

    Besonders gefreut hat mich nach dem ganzen Hin und Her, dass ich dann als Rechtspflegerin mit Prädikat abgeschlossen habe.
    Ich hoffe, dass man / frau aus meinem Fall bei der einstellenden Stelle etwas lernt.
    (Ist nicht so böse gemeint, wie es klingt. Aber damals habe ich mich als ehemaliger Realschüler als ein Mensch 2. Klasse gefühlt.):daumenrun

  • Ich bin auch von der Realschule gekommen damals. Habe dann über viele Umwege (Fachoberschule, Ausbildung beim RA, Berufsoberschule) auch meine allgemeine Hochschulreife gemacht und bin letztendlich Rechtspflegerin geworden. Meine Noten in der Realschule waren auch nicht prickelnd. Meiner Meinung nach sagen diese aber überhaupt nichts aus. Viel wichtiger ist doch was man jetzt kann und macht!?

    Also nur Mut. Mit 23 noch die Fachhochschulreife zu machen ist nicht ungewöhnlich. Ich hab auch erst mit 25 die allgemeine Hochschulreife gemacht. :)

  • Huhu,

    hab jetzt schon ein paar Mal überlegt, ob ich zu diesem Thema etwas schreibe.

    Bitte unterscheide zwischen Fachhochschulreife, Fachabitur und normales Abi (allg. Hochschulreife); denn Fachhochschulreife und Fachabitur sind auf keinen Fall das Gleiche!
    Fachhochschulreife erwirbt man i.d.R. nach dem Besuch eines Berufskollegs oder in manchen Bundesländern auch mit Abgang nach der 12. Klasse an einem Gymnasium in Verbindung mit einer abgeschlossenenen Berufsausbildung. Die Fachhochschulreife ermöglicht nur das Studieren an einer Fachhochschule.
    Fachabitur hingegen erwirbt man einer Oberschule, durch Schreiben eines speziellen Abiturs. Dies ermöglicht, dass meiste zu studieren, hängt mit der Oberschule zusammen, an der man das Abi geschrieben hat, ist also Fachgebunden, deswegen auch Fachabitur.
    Ich denke normales Abi ist klar.

    Sorry, aber ich rege mich immer maßlos auf, wenn manchen immer meinen, sie hätten "Fachabitur", was effektiv eben so nicht stimmt. Man sollte sich nicht mit falschen Federn schmücken.
    Ich selbst habe auch "nur" Fachhochschulreife, allerdings in Verbindung mit einer begabten Prüfung, dadurch habe ich mir ein Schuljahr gespart.

    Nicht persönlich nehmen, aber das nächste Mal auf die Formulierung achten. ;)

    Liebe Grüße nina

  • Meines Wissens erlangt man die Fachhochschulreife auch, wenn man nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung fünf Jahre in dem erlernten Beruf tätig ist. Dies kann, da Bildung ja Ländersache ist, aber von Bndesland zu Bundesland verschieden sein.





    Das dürfte generell nicht zutreffend sein. Ansonsten würde ja jeder mit Berufsausbildung nach Tätigkeit von fünf Jahren die Fachhochschulreife erlangen (z. B. auch Gebäudereiniger).

  • In dem Bundesland in dem ich diese schulische Ausbildung gemacht habe war das glaub ich noch geringfügig anders.
    Die Fachhochschulreife habe ich an einer Fachoberschule gemacht. Das war zwei Jahre lang wobei man davon im ersten Jahr 4 Tage die Woche in einem Betrieb Praktikum gemacht hat, 2 Tage war Schule (jawohl, Samstags auch;)).
    Dann gab es noch die einjährige Fachoberschule, (nur schulisch) die konnte man besuchen wenn man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hatte.

    Und dann habe ich die allgemeine Hochschulreife an der Berufsoberschule gemacht. Grundsätzlich erhält man dort die fachgebundene Hochschulreife, kann aber (wie ich) auch die allgemeine Hochschulreife bei Nachweis bestimmter Fächer (Bsp. mind. 4 Jahre Französischunterricht) bekommen.

    Und dann gibt es noch das Fachgymnasium. Grundsätzlich erhält man dort das Fachabitur. Aber es ist eben auch unter den bestimmten Voraussetzungen möglich wie an der Berufsoberschule das vollwertige Abitur zu machen. Nur hier wird das Kind eben auch Abitur genannt, und nicht wie an der Berufsoberschule nur Hochschulreife. Schließlich ist das ein Gymnasium. :cool:

    Ich denke es ist überall noch geringfügig anders geregelt.
    Aber nina2104, ich weiß was Du meinst und ich verbessere die Leute auch oftmals wenn sie vom Fachabi sprechen. :D

  • Es werden, wenn ich das richtig überblicke, aber nur sehr wenige Bewerber mit Fachhochschulreife als Rechtspflegeranwärter eingestellt. Seinerzeit hieß es, dass z. B. das OLG Hamm nur Abiturienten (d. h. Leute mit allgemeiner Hochschulreife) einstellt. Mir ist aus unserem -ziemlich großen- Jahrgang nur eine Kollegin erinnerlich, die Fachhochschulreife hatte (sie war auch gelernte Anwaltsgehilfin). Aber selbstverständlich fragt man die Kollegen nicht systematisch nach ihrer Schullaufbahn aus;)

  • Ja, wie gesagt habe ich noch die allgemeine Hochschulreife nachgeholt und in meinem Jahrgang gab es noch zwei die die fachgebundene Hochschulreife hatten. Dabei war soweit ich weiß keiner der "nur" die Fachhochschulreife hatte.
    Wir können ja mal ne Umfrage starten. :wechlach:- kleiner Scherz.

  • Wir können ja mal ne Umfrage starten. :wechlach:- kleiner Scherz.



    So abwegig ist die Idee doch gar nicht! Mich würde schon interessieren, welche verschiedenen Bildungswege zum Rechtspflegerberuf geführt haben.

  • Grundsätzlich erhält man dort die fachgebundene Hochschulreife, kann aber (wie ich) auch die allgemeine Hochschulreife bei Nachweis bestimmter Fächer (Bsp. mind. 4 Jahre Französischunterricht) bekommen.

    der Nachweis des Absitzens der Jahre reicht aus? :gruebel:

    bei uns ist es ähnlich, nur eben die Prüfung in der 2. Fremdsprache notwendig.

    Es gibt hunderte Möglichkeiten ans Abi zu kommen und dann noch die Abwandlungen der verschiedenen Bundesländer...

    Ich weiß nicht, ob alle Antwortmöglichkeiten in eine Umfrage passen, aber die gängigsten zzgl "sonstige" :D

  • Es werden, wenn ich das richtig überblicke, aber nur sehr wenige Bewerber mit Fachhochschulreife als Rechtspflegeranwärter eingestellt. Seinerzeit hieß es, dass z. B. das OLG Hamm nur Abiturienten (d. h. Leute mit allgemeiner Hochschulreife) einstellt.



    die wenigeren bewerber mit fachhochschulreife dürften sich dadurch erklären, dass einfach viel mehr leute normal abi machen und nur wenige die fachhochschulreife. meines wissens wird beides gleichermaßen akzeptiert. die fachhochschulreife ist ja auch der originär erforderliche zugang zur fachhochschule, so dass eine einstellung nur von abiturienten keine gesetzliche rechtfertigung finden würde.

  • Grundsätzlich erhält man dort die fachgebundene Hochschulreife, kann aber (wie ich) auch die allgemeine Hochschulreife bei Nachweis bestimmter Fächer (Bsp. mind. 4 Jahre Französischunterricht) bekommen.



    der Nachweis des Absitzens der Jahre reicht aus? :gruebel:



    Ja, ich musste nur meine Zeugnisse aus der Realschule vorzeigen aus den Jahren 7-10. Zustätzlich hatte ich auch noch ein Jahr Spanisch.

    Diejenigen die die zweite Fremdsprache nicht hatten mussten bzw. konnten noch am Spanischunterricht teilnehmen. Dort wurde dann aber auch nicht geprüft, sondern es zählten eben ganz normal die geschriebenen Klausuren.

  • Hallo Leute,

    eigentlich möchte ich die Vormundtschaft von Menschen übernehmen, um dies zu können, müsste ich Rechtspflegerin werden.

    Nun aber peu á peu. Ich bin seit einem halben Jahr gelernte Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte. Arbeite momentan aber als Assistentin der Geschäftsführung bei einem Verband. Weiterhin hole ich mein Fachabitur (für Wirtschaft) in der Abendschule nach. Welcher Durchschnitt ist entscheidend, wenn man das Studium zum Rechtspfleger aufnehmen möchte? Vielleicht ist es auch wieder das Problem, wenn ich mich bewerbe, dass ich erst 20 Jahre alt geworden bin... Spielt das auch eine Rolle?

    Sorry, so ganz kenne ich mich nicht aus, wie man hier neue Beiträge einstellt --) bitte um Nachsicht.

    Dank!

  • Wenn bei Dir im privaten Umfeld die Notwendigkeit besteht, eine Vormundschaft (weitaus wahrscheinlicher dürfte es sich aber um eine Betreuung handeln) zu übernehmen, so benötigst Du dafür keine besondere Ausbildung.

    Der Rechtspfleger ist als Beamter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes und ist in dieser Eigenschaft kein Betreuer oder Vormund. Vielmehr ist er in weiten Bereichen das Vormundschaftsgericht, z. B. führt er die Aufsicht über Betreuer (und Vormunde) und genehmigt bestimmte Rechtsgeschäfte, die der Betreuer (bzw. der Vormund) für den Betreuten (bzw. das Mündel) vornimmt.

    Er ist aber selbst nicht Betreuer oder Vormund.

    Falls Dir Berufsbetreuerin als berufliche Tätigkeit vorschwebt, dürfte ein anderer beruflicher Werdegang als der des Rechtspflegers vorgezeichnet sein. Die meisten Berufsbetreuer dürften von der Ausbildung her Sozialarbeiter und Rechtsanwälte sein (glaube ich wenigstens). Vielleicht gibt es auch gelernte Rechtspfleger unter den Berufsbetreuern, das ist aber wohl eher atypisch.

    Die Einstellungsvoraussetzungen musst Du bei den in Frage kommenden Einstellungsbehörden erfragen: Ob z. B. eine Einstellung mit Fachhochschulreife (volkstümlich: "Fachabitur") überhaupt möglich ist, oder ob evtl. Abitur gefordert wird. Zum Schnitt gilt wohl: Je besser der Schnitt, desto besser die Einstellungschancen.

    Mit 20 Jahren bist Du überhaupt nicht zu alt. Im Gegenteil: Die meisten Rechtspflegeranwärter sind in diesem Alter, evtl. sogar jünger.

    Ich denke, damit hat sich Deine private Nachricht auch erledigt;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!