Rechtspfleger Ausbildung ohne Fachabitur.

  • Es werden, wenn ich das richtig überblicke, aber nur sehr wenige Bewerber mit Fachhochschulreife als Rechtspflegeranwärter eingestellt. Seinerzeit hieß es, dass z. B. das OLG Hamm nur Abiturienten (d. h. Leute mit allgemeiner Hochschulreife) einstellt. Mir ist aus unserem -ziemlich großen- Jahrgang nur eine Kollegin erinnerlich, die Fachhochschulreife hatte (sie war auch gelernte Anwaltsgehilfin). Aber selbstverständlich fragt man die Kollegen nicht systematisch nach ihrer Schullaufbahn aus;)

    Ich bin auch nur unter der Voraussetzung beim OLG Hamm genommen worden, dass ich im Sommer mein Abitur erreiche, obwohl ich die Fachhochschulreife besitze.

  • Dazu kann ich nur sagen, dass ich auch nur Fachabi habe, und eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, und ich wurde auch beim OLG Hamm genommen. Da bin ich in meinem Jahrgang auch nicht die einzigste.

  • Dazu kann ich nur sagen, dass ich auch nur Fachabi habe, und eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, und ich wurde auch beim OLG Hamm genommen. Da bin ich in meinem Jahrgang auch nicht die einzigste.

    Fachabi ist ja auch nicht nur Fachhochschulreife.

  • Dazu kann ich nur sagen, dass ich auch nur Fachabi habe, und eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, und ich wurde auch beim OLG Hamm genommen. Da bin ich in meinem Jahrgang auch nicht die einzigste.



    Fachabi ist ja auch nicht nur Fachhochschulreife.



    Doch. Fachabi ist der "Volksbegriff" für Fachhochschulreife

  • Dazu kann ich nur sagen, dass ich auch nur Fachabi habe, und eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, und ich wurde auch beim OLG Hamm genommen. Da bin ich in meinem Jahrgang auch nicht die einzigste.



    Fachabi ist ja auch nicht nur Fachhochschulreife.



    Doch. Fachabi ist der "Volksbegriff" für Fachhochschulreife



    :zustimm::meinung:

    Ich habe auch "bloß" Fachabi bzw. halt die Fachhochschulreife (habe die FAchoberschule für Wirtschaft besucht) und bin trotzdem genommen worden...in meinem Jahrgang waren übrigens noch zwei weitere.



  • Warum sagst Du denn "bloß"? Zwischenzeitlich hast Du auch die allgemeine Hochschulreife, Du bist nunmehr auch auf Augenhöhe mit den Abiturienten!!!;)

  • Deshalb war das ganze ja auch in Anführungszeichen gesetzt ;)
    Aber das mit der Augenhöhe ist bei meiner Größe immer so ne Sache :)

  • Fachhochschulreife sind 12 Jahre, Fachabi sind 13. Jahre ohne 2. Fremdsprache. Was interessiert da der Volksbegriff?



    Die Bezeichnung "Volksbegriff" deshalb, weil es nur die Fachhochschulreife und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) gibt. Die Fachhochschulreife wurde im Volksmund Fachabi genannt. Das von Dir genannte Fachabi (13.Jahre) scheint lediglich eine Abwandlung der "normalen" Fachhochschulreife zu sein. Das ist auch nicht verwunderlich, da es in den Bundesländern unterschiedliche Vorgaben für das Abitur gibt, was die Dauer der Schulzeit u.s.w. angeht. Und jede Schule braut dann noch ihr eigenes Bier. So gibt es z.B. in Sachsen Schulen, wo man die allgemeine Hochschulreife nach den regulären 12 Jahren erlangen kann, gleichzeitig werden aber auch Klassen angeboten, wo man die allgemeine Hochschulreife (dann mit einem Schwerpunkt wie Technik oder Wirtschaft o.ä.) nach 13 Jahren erlangen kann.

  • Ich meine mich zu erinnern, dass wir weiter oben schonmal geklärt hatten dass Fachabi eben nicht die Fachhochschulreife ist! Das Fachabi kann man sogar nach der Fachhochschulreife noch nachholen. :gruebel:

    Aber wie auch immer. Fakt ist, dass die Fachhochschulreife Voraussetzung für die Rechtspflegerlaufbahn ist...

  • Ich hab in der Fachoberschule meine Fachhochschulreife gemacht und nun mache ich in der Berufsoberschule, also das Jahr darauf, das Fachabitur, da ich keine zweite Fremdsprache erlerne, mit zweiter Fremdsprache wäre es das Abitur. Und mein Fachabi ist auch die Vorraussetzung dafür, dass ich als Rpfl-Anwärter genommen wurde, meine Fachhochschulreife reicht denen nicht.

    Die Prüfung für die 2. Fremdsprache kann man im Übrigen nachholen, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt diese erlernt hat. Das würde das Fachabitur dann zu dem allgemeinen Abitur machen.

  • Jetzt stimmt alles! :wechlach:
    Ich habe auch erst an der Fachoberschule die Fachhochschulreife gemacht und dann an der Berufsoberschule die Allgemeine Hochschulreife. Die Fachgebundene Hochschulreife konnte man dort an der Berufsoberschule auch erwerben wenn einem die zweite Fremdsprache fehlt. Also alles genauso! :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!