Es werden, wenn ich das richtig überblicke, aber nur sehr wenige Bewerber mit Fachhochschulreife als Rechtspflegeranwärter eingestellt. Seinerzeit hieß es, dass z. B. das OLG Hamm nur Abiturienten (d. h. Leute mit allgemeiner Hochschulreife) einstellt. Mir ist aus unserem -ziemlich großen- Jahrgang nur eine Kollegin erinnerlich, die Fachhochschulreife hatte (sie war auch gelernte Anwaltsgehilfin). Aber selbstverständlich fragt man die Kollegen nicht systematisch nach ihrer Schullaufbahn aus;)
Ich bin auch nur unter der Voraussetzung beim OLG Hamm genommen worden, dass ich im Sommer mein Abitur erreiche, obwohl ich die Fachhochschulreife besitze.