Lebensbescheinigung bei regelmäßigen Auszahlungen anfordern?

  • Hallo,

    ich mache seit einem Monat Hinterlegungen und es pendelt sich langsam, aber sicher, ein...

    Eine Frage habe ich jedoch mal in die Runde:

    Auf einer Fortbildungsveranstaltung, welche meine Vorgängerin vor 2 Wochen besuchte, wurde darüber gesprochen, dass man bei regelmäßigen Auszahlungen (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch), sofern diese aus einem ZVG-Verfahren herrühren, vor JEDER Auszahlung eine sog. "Lebensbescheinigung" vom Einwohnermeldeamt einreichen oder aber bei Gericht vorsprechen muss, um Auszahlungen an einen Nichtberechtigten zu vermeiden.
    Habe das in der ersten Akte verfügt und prompt einen Anruf vom Berechtigten bekommen, wie "der Schwachsinn soll, ich telefoniere doch gerade mit Ihnen"...

    Wie handhabt ihr das und welche Begründungen (außer §§92, 121 ZVG) führt ihr auf, falls ihr eine solche Bescheinigung auch fordert?:gruebel:

    Frohes Schaffen!!!

  • Dass man eine Lebendbescheinigung anfordern kann und muss, steht wohl außer Frage, es stellt sich nur die Frage des Handlings. Bei Jüngeren halte ich z. B. eine pro Jahr für ausreichend, bei Älteren sollte sie häufiger verlangt werden.
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine Empfängerin verstorben ist, bevor der Gesamtbetrag ausbezahlt war. Es gab keinen Herausgabeantrag eines Nichtberechtigten.
    Argumente wie sie der Anrufer vorbringt, sind Spaßeinlagen, die den Alltag auflockern. Diesen Leuten sage ich dann in etwa: „Geben Sie mir doch mal Ihren Personalausweis ´rüber, oder wie soll ich sonst prüfen, dass Sie nicht der raffgierige Neffe sind“, oder ähnliches. Dies fruchtet viel mehr als Hinweise auf die Rechtslage.

  • Klasse Argumentation, merk' ich mir :teufel:

    Vom rein rechtlichen her betrachtet, ist das Einfordern ja klar, habe as dezenat nur komplett geerbt, meine Vorgängerin hat aber nie solche Bescheinigungen eingefoert, weil sie's ja selbst erst letztens erfahren hat - habe jetzt ein Akte, in der seit 1991 monatlich ausgezahlt wird, und nun fange ich damit an - dass die Leute draußen plötzlich verwirrt sind, kann ich durchaus nachvollziehen, aber egal, ich werde sie fordern...

    Mal sehen was mein Freund aus Kaiserslautern dazu sagt, wenn er mit den Perso durchreichen soll - klasse...:D

  • Ich hatte auch mal Hinterlegungssachen gemacht und mußte vierteljährlich eine Auszahlung gemäß Teilungsplan aus einem abgeschlossenen ZVG-Verfahren an eine alte Dame vornehmen. Sie hat jedesmal eine Autofahrt von ca. 100 km in Kauf genommen, um persönlich bei mir zu erscheinen und mir nachzuweisen, dass sie noch lebt! Ein Telefonanruf hätte mir nicht genügt. Aber sie hat mich auch gerne besucht. Ging es ihr mal nicht gut, so suchte die die RAST des AGs in ihrer Nähe auf, legte dort ihren Ausweis vor undließ ihren AUszahlungsantrag aufnehmen, Diesen bekam ich dann per Post. Funktionierte alles bestens.
    Die Problematik in diesen HL-Verfahren war, dass der Rpfl regelmäßig die vorhandene Masse in "guten" Wertpapieren anlegen mußte, aber davon natürlich nicht viel Ahnung hatte! AUßerdem mußten alle Beteiligten der Anlageform zustimmen. D.h. meine alte Damen sowie die übrigen Eventualberechtigten aus dem Teilungsplan mußten schriftlich zustimmen. Ich habe mir dann regelmäßig von der Bundesbank Angebote für Wertpapiere machen lassen und habe dann den schwarzen Peter an die Beteiligten geschoben, denn ohne deren Einigung auch keine vernünftige ANlage. Natürlich mußte aber bei der Gerichtskasse soviel MAsse in bar da sein, dass die Auszahlungen nicht gefährdet waren.
    Das Hinterlegungsverfahren zog sich etwa 15 hin bis die alte Dame starb, erst dann freuten sich die "Erben".

  • Natürlich auch eine Idee, die Leute zur RAST zu schicken, an dem Ort, wo sie wohnen... Das würde ich auch noch durchgehen lassen (zur Not...):daumenrau

    Wobei ich meinen Freund aus der Pfalz alle drei Monate eine LB abverlangen werde, nachdem er neulich am Telefon meinte, das Gesetz sei ihm egal:teufel:

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