Moin zusammen!
Ich habe folgenden SV:
Eingetragen sind 3 Miteigentümer zu je 1/3 MEA. A überträgt seinen Anteil an B und behält sich (nur) an diesem 1/3 MEA ein Nießbrauch vor.
Wie trage ich das am geschicktesten ein - hat jemand eine zündende Idee?
Nießbrauch an einem ideellen Anteil
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Am ehemaligen Anteil Abt. I/1a [=Anteil des A]:
Nießbrauch für A.... -
Ich würde sogar ausdrücklich "am früheren 1/3 MEA I/1a" eintragen, um Mißverständnissen vorzubeugen.
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Warum nicht? Ist nicht schädlich. Halte ich indes für nicht notwendig, denn in Abt. I, wohin man seine Augen ja dann ohnehin wendet, ist der (dann ehemalige) Anteil ja mit 1/3 bezeichnet.
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Stimme Andreas zu.
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
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Kurz vor dem WE noch mal ne Formulierungsfrage; gleicher Fall, andere Anteile.
A hat Anteil 2/3, B hat 1/3. A überträgt nun 1/3 an B und 1/3 an C und möchte am Übertragungsgegenstand Nießbrauch. Kein Problem, aber wie formuliere ich das?
Hiesiger Vorschlag:
Nießbrauch für A. Belastet ist nur der 1/3 Anteil Abt. I lfd. Nr. (Anteil C) und ein 1/3 Anteil Abt. 1 lfd. Nr. (Anteil des B) (bisher lfd. Nr. (Anteil des A).
Oder hat jemand noch andere Vorschläge? -
Es gibt keine "ehemaligen Anteile", die in irgendeiner Weise belastet werden können. Wenn z.B. A die Hälfte seines 2/3 Anteils am gesamten Grundstück an B überträgt, der bereits Miteigentümer zu 1/3 ist, wird B Bruchteilseigentümer zu 2/3. Ein ehmaliger 1/3 Anteil ist nicht mehr existent und da es sich um ideelle Anteile handelt auch nicht identifizierbar. Wenn A an etwas, das dem B gehört und was einem ideellen Bruchteil von 1/3 des gesamten Grundstückes entspricht, einen Nießbrauch haben möchte, muss B an der Hälfte seines 2/3 Anteils einen Nießbrauch bestellen. Da es eine Beschränkung wie in § 1114 BGB im Nießbrauchsrecht nicht gibt, kann auch an Bruchteilen des Eigentums (oder Miteigentums) ein Nießbrauch begründet werde (Schöner/Stöber, 14. Aufl., RN 1366)
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Das ist klar, aber wie formuliere ich das im Grundbuch?
Belastet ist die Hälfte des Anteils von B? -
Auf einem ideellen .... Bruchteil Abt. I Nr. ... Name:
Nießbrauch pp -
"Nur lastend auf einem 1/3 Anteil von Abt. I Nr. ...(Name):
Nießbrauch..." -
Am ehemaligen Anteil Abt. I/1a [=Anteil des A]:
Nießbrauch für A....Wenn nun so ein Grundbuchblatt umgeschrieben wird auf ein neues Blatt, ist der ehemalige Anteil Abt. I/1a nicht mehr im neuen Blatt ersichtlich. Was schreibt ihr denn dann in Abteilung 2 beim Nießbrauch?🤔
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Nur lastend auf dem früheren 1/3 Miteigentumsanteil des XY.
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