Pfenningfuchsende Rechtspfleger-Kolonnen

  • Über pfenningfuchsende Rechtspfleger-Kolonnen kann man sich hier informieren:

    KOLONNE

    Wenn Verteidiger Kopien abrechnen, sind Kostenbeamte mitunter in ihrem Element. Sie wollen dann ganz genau wissen, was kopiert wurde. Eine elegante Lösung scheinen sich Kollegen aus dem Münsterland erdacht zu haben. Sie fügen Erstattungsanträgen eine unglaubliche Zahlenkolonne bei. Ich gebe nur mal die erste Seite wieder (PDF). Das geht noch so …

    Weiterlesen und Quelle: LawBlog vom 18.04.2006

  • Hochinteressant. Mal abgesehen von den über 2600 Kopien, deren Notwendigkeit dargelegt werden soll ... Die Anwälte lernen es wohl nie, wann der Rechtspfleger, der Kostenbeamte oder der UdG zu entscheiden hat. Alleine schon aufgrund dieser Tatsache kann ich mir die sonstige "Qualität" der Arbeit der dort postenden Anwälte gut vorstellen.

  • Interessant auch die Antworten. Das mit dem schreienden Kind oder viel hilft viel fand ich sehr interessant.

    Das sind dann wahrscheinlich die Anwälte, die alles genau darlegen müssen.:teufel:

    Und die Kopien hätte ich mit dem Satz: "Sind nicht erforderlich" abgelehnt. Sicherlich zur Freude der Beschwerdekammer :wechlach:

  • Zitat von jojo

    Interessant auch die Antworten. Das mit dem schreienden Kind oder viel hilft viel fand ich sehr interessant.
    ...


    Schreiende Kinder haben mich zu meinen Beratungshilfezeiten noch nie gestört. Das ist alles eine Frage der persönlichen Einstellung. Mir war es außerdem ganz lieb, wenn die RAe ihre Mandanten persönlich zum AG geschickt haben, um den Berechtigungsschein zu holen. Dann konnte ich nämlich gleich alles Wesentliche selbst erfragen.

    Bei freundlichen und glaubwürdigen Zeitgenossen, oder wenn Hartz IV schon klar erkennbar war, habe ich zur Glaubhaftmachung der Angaben auch die Versicherung an Eides statt zugelassen. Allemal besser, als mehrfacher Schriftverkehr mit Anwälten, die keinen Durchblick haben.


    Zu der Anzahl der Kopien ist in einem ordentlichen Mafiaprozess, o.ä. wohl nichts zu sagen. Da kommt schnell was zusammen. Bevor ich mir aber die Mühe gemacht hätte, jede Seite einzeln auf die Notwendigkeit zu prüfen, hätte ich schon aus betriebswirtschaftlicher Sicht (ich koste ja auch Geld) eher mit dem dicken Daumen gepeilt. Die Beschwerdekammer macht nämlich auch nichts anderes, gerade wenn es nur um 0,15 € pro Seite geht. Allerdings, wenn der RA schon dafür bekannt ist, sein Honorar über Kopienkosten zu verdienen: Einmalige Abschreckung kann helfen :D


    Ich hatte einen Fall, in dem hat mich der Abt.-Richter als UdG aufgehoben (der Pflichtverteidiger wurde erst nach Verbindung mehrerer Verfahren beigeordnet und war vorher auch nicht tätig, wollte aber jedes Verfahren einzeln abrechnen), das LG hat die Beschwerde des Revisors zurückgewiesen, aber das OLG hat auf die weitere Beschwerde meine Entscheidung wieder hergestellt. In der Begründung hieß es an das LG gerichtet, dass die Rechtssprechung der Gebührenschinderei einiger Rechtsanwälte nicht auch noch Vorschub leisten muss :daumenrau

  • Ein "Anwaltspäärchen" mit der Kläger/Beklagtenrolle kam auch immer wieder mit den Kopien. Wie oft die den Brief bekommen haben, daß selbst HansOLG gegen die Kopiekosten ist, kann ich nicht einmal schätzen. Jedenfalls genauso häufig wie die Stellungnahme des Gegners zum Kostenantrag mit dem Satz begann "..die Fotokopiekosten sind nicht...". :eek: Einer der beiden wurde jetzt ins Gefängnis gesteckt. Leider nicht wegen seiner Anträge. :D

  • Zitat von Erzett

    Einer der beiden wurde jetzt ins Gefängnis gesteckt. Leider nicht wegen seiner Anträge. :D



    Wat´n Pech aber auch - in der Zelle gibt´s keinen Kopierer... :eek: :D

  • Zu meiner "Mahnzeit" kam ein Häftling aus Berlin, der hatte für sich n Zimmer und ein weiteres für seine umfangreiche Zettelsammlung. Er sprach auch gern von der V...schen Rechtsprechung des BGH. Leider hat der nie ein kluges Buch darüber geschriem. :wechlach:

  • Zitat von Manfred
    Zitat von jojo

    Interessant auch die Antworten. Das mit dem schreienden Kind oder viel hilft viel fand ich sehr interessant.
    ...


    Schreiende Kinder haben mich zu meinen Beratungshilfezeiten noch nie gestört. Das ist alles eine Frage der persönlichen Einstellung. Mir war es außerdem ganz lieb, wenn die RAe ihre Mandanten persönlich zum AG geschickt haben, um den Berechtigungsschein zu holen. Dann konnte ich nämlich gleich alles Wesentliche selbst erfragen.

    Bei freundlichen und glaubwürdigen Zeitgenossen, oder wenn Hartz IV schon klar erkennbar war, habe ich zur Glaubhaftmachung der Angaben auch die Versicherung an Eides statt zugelassen. Allemal besser, als mehrfacher Schriftverkehr mit Anwälten, die keinen Durchblick haben.



    Genauso sehe ich das auch!
    Außerdem haben die lieben Kleinen ja ihre Mutti im Schlepptau!
    Echt süüüß die Kleine!
    ...und das Baby war auch ganz nett! :D

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