Hallo,
hat jemand eine Idee wo ich etwas zum bosnischen Erbrecht finde?
Oder kennt sich jemand vielleicht selbst damit aus?
Der Erblasser ist bosnischer Staatsangehöriger. Er hat eine Ehefrau und ein Kind (= Antragsteller). Eine Verfügung von Todes wegen ist nicht vorhanden.
Bosnisches Erbrecht
-
-
Vielleicht können die hier helfen:
Botschaft von Bosnien und Herzegowina
S.E. Herr Mitar Kujundžić, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter (24.06.2005)
Frau Lea Kujundžić
Ibsenstraße 14
Berlin
10439
030-81 4 7 12 10
030-81 4 7 12 11
Mo–Fr 09.00–17.00 Uhr Mo-Fr 09.00–14.00 Uhr - Konsularabteilung
Konsularabteilugn
Tel. 030-814 712 34/35 -
Kurze Anhaltspunkte findet man im HRP Nachlassrecht (Firsching/Graf), 8. Auflage, Rn. 2.111 C.
Viel Glück! -
Süß/Haas, Erbrecht in Europa, zerb Verlag 2004:
Der gesamte Nachlass unterliegt dem Heimatrecht, keine Nachlasspaltung (Art. 30 Abs.1 IPRG). Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers mit Eintrittsrecht nach Stämmen (Art. 10 f. ErbG). Der überlebende Ehegatte erbt mit Abkömmlingen zu einem Kindeserbteil (Art. 10 Abs.2 ErbG).
Gesetzliche Erbfolge hiernach: Ehefrau und Kind je zur Hälfte.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!