• Moin in die Strafexpetenrunde.

    Richter (am AG) legt mir (Rpfl am AG) eine Akte vor m.d.B. um Ausschreibung zur Fahndung. :confused:

    Es handelt sich um einen jugendlichen VU, der unbekannten Aufenthalts ist. Haftgründe liegen nicht vor.

    Beigefügt ist eine Stellungnahme der StA, die ihre Zuständigkeit zur Ausschreibung der Fahndung ablehnt und die ganze Sache an den Jugendrichter beim AG zuschiebt.
    Und jetzt hab ich die Torte im Auge...

    1. Bin ich zuständig? (wenn nein erübrigen sich die weiteren Fragen...)
    2. Wo finde ich etwas dazu, was ich machen muss?
    3. Gibt es Vordrucke oder Muster, an denen ich mich langhangeln kann)

    Hab weder im HRP noch in StrVollstrO noch irgendwo anders was gefunden.
    Bin für jeden Tipp und Hinweis dankbar...

  • Wir handhaben es bei Erwachsenen hier so, dass Sie per Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben werden, wenn sie unbekannten Aufenthaltes sind. D.h. du machst nen ganz normalen Haftbefehl, Grund ist: unbekannten Aufenthaltes und verfügst dann noch die Ausschreibung in INPOL

  • Ich sehe eigentlich keine Zuständigkeit des Rpfl., allerdings sind wir ja weisungsgebunden. Ausschreibung ohne HB? Wenn kein HB vorliegt kann m.E. nur zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden.



  • In BaWü!
    Ich verfüge die Ausschreibung und die Gstelle macht es ( fertigt aus :( Gibt einen Vordruck dafür ( macht dann die BZR Kanzlei der STA ) und einen für die Dasta!
    Auf dem Vordruck ist auch die Gstelle vorgesehen!

  • Ich sehe eigentlich keine Zuständigkeit des Rpfl., allerdings sind wir ja weisungsgebunden. Ausschreibung ohne HB? Wenn kein HB vorliegt kann m.E. nur zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden.



    In der Stellungnahme der StA steht auch drin, dass die "Aufenthaltsermittlung unzuständigkeitshalber" abgelehnt wird.

    Nochmal zum Verständnis für mich: Richter wäre zuständig aber überträgt dann auf mich? Und ich muss das machen?
    Kann ich das ablehnen?

  • Du mußt dann nur die Verjährung und die Wiedervorlage für die Verlängerung der Ausschreibung notieren.
    Gilt natürlich nur für die (Jugend-)vollstreckung, nicht für das Ermittlungsverfahren oder das erst noch anhängige Verfahren. Hier sehe ich überhaupt keine Rpfleger-Zuständigkeit


  • Nochmal zum Verständnis für mich: Richter wäre zuständig aber überträgt dann auf mich? Und ich muss das machen?
    Kann ich das ablehnen?



    Machst Du denn sonst keine Strafsachen als Pensum? Zur Fahndung ausschreiben pp. gehört doch nach meinem Verständnis zur Jugendstrafvollstreckung und damit ganz eindeutig in das Arbeitsfeld des Rechtspflegers?!:gruebel:

    Oder befinden wir uns gar nicht in der Strafvollstreckung?

  • Du mußt dann nur die Verjährung und die Wiedervorlage für die Verlängerung der Ausschreibung notieren.
    Gilt natürlich nur für die (Jugend-)vollstreckung, nicht für das Ermittlungsverfahren oder das erst noch anhängige Verfahren. Hier sehe ich überhaupt keine Rpfleger-Zuständigkeit



    Ich muss doch erst die Ausschreibung einleiten. Wie mach ich das denn?

    Nochmal zum Sachverhalt:

    Der VU ist jugendlich und rechtskräftig verurteilt. Er kommt seinen Weisungen nicht nach. Nach diversen EMA-Anfragen und einer Hausfeststellung hat jetzt mein Richter die einstweilige Einstellung wegen unbekannten Aufenthalts beschlossen und die Akte der StA zur Aufenthaltsermittlung übersandt.
    Diese weigern sich...

    Und jetzt soll ich das machen und finde gar nix dazu...

  • Wenn ich das richtig verstehe, soll er zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden, damit überhaupt die Einleitung zwecks Ausführung der Weisungen bzw. deren Überwachung möglich ist.

  • [
    Der VU ist jugendlich und rechtskräftig verurteilt. Er kommt seinen Weisungen nicht nach. Nach diversen EMA-Anfragen und einer Hausfeststellung hat jetzt mein Richter die einstweilige Einstellung wegen unbekannten Aufenthalts beschlossen und die Akte der StA zur Aufenthaltsermittlung übersandt.
    Diese weigern sich...

    Und jetzt soll ich das machen und finde gar nix dazu...



    Na ja, dann bist Du natürlich zuständig. Nr. 123 und 731 im HRP. Müsste mit dem Vordruck KP 21 erfolgen.


  • Na ja, dann bist Du natürlich zuständig. Nr. 123 und 731 im HRP. Müsste mit dem Vordruck KP 21 erfolgen.



    Und wo finde ich das Ding?

    Vielleicht muss ich zu meiner Verteidigung dazusagen, dass ich alle Abteilungen hier immer nur kurz mache (längstens 5 Monate) und ich in Strafsachen sowas noch nicht hatte...

  • KP 21 müsste doch normalerweise bei jedem AG in gewissen Mengen vorrätig sein. Ansonsten läuft der Nachschub doch sicherlich wie bei allen anderen amtlichen Formularen.

    Ansonsten vielleicht mal mit den Kollegen von der StA kurzschließen. Die wissen bestimmt, wie so etwas genau funktioniert (ich kann mich an die Einzelheiten beim besten Willen nicht mehr entsinnen, ist so lange her:nixweiss:)

  • In BaWü!
    Ich verfüge die Ausschreibung und die Gstelle macht es ( fertigt aus :( Gibt einen Vordruck dafür ( macht dann die BZR Kanzlei der STA ) und einen für die Dasta!
    Auf dem Vordruck ist auch die Gstelle vorgesehen!



    :zustimm:


    Na ja, dann bist Du natürlich zuständig. Nr. 123 und 731 im HRP. Müsste mit dem Vordruck KP 21 erfolgen.



    Und wo finde ich das Ding?

    Vielleicht muss ich zu meiner Verteidigung dazusagen, dass ich alle Abteilungen hier immer nur kurz mache (längstens 5 Monate) und ich in Strafsachen sowas noch nicht hatte...



    Für den völlig unwahrscheinlichen Fall, dass deine Geschäftsstelle den Vordruck nicht besitzt oder nicht kennt, könnte ich dir aushelfen. :)

  • Hallo VIP :)

    Ich kann meine Geschäftsstelle erst morgen fragen, weil ich der Vertretung das nicht zumuten will (oder mir die Vertretung :gruebel:)...
    Aber wenn der Vordruck nicht vorhanden oder auffindbar sein sollte, wende ich mich vertrauensvoll an dich!

    Und vielen Dank an die eifrigen Poster, die sich trotz meiner sicher zum Teil primitiven Nachfragen trotzdem weiterhin geduldig geäußert haben und äußern werden...

    :huldigen::huldigen::huldigen:

    PS:
    Ab Januar geht es mit primitiven Fragen im GB-Forum weiter, da ich davon auch wenig Ahnung hab...

  • Muss das Thema nochmal aufwärmen...

    Hab mir das KP 21/24 nach einigen Schwierigkeiten besorgt (nein ich musste es weder klauen noch jemanden dafür bestechen :D).
    Jedenfalls kennt das hier niemand, außer eine Kraft aus der SE, die mir schonmal sehr geholfen hat.
    Soweit hab ich mich durchgefuchst und denke, ich hab alles nötige drin...
    Nur bei dem Punkt: "Anlass der Ausschreibung" (FAA) steht unten "Klartextliche Erläuterung (Mussfeld bei 01, 02, 03)" Was muss ich da reinschreiben, denn ich hab "02" Strafvollstreckung angekreuzt...
    Muss da ein § rein, nach dem der VU verurteilt wurde?

    Bei der StA mag ich nicht schon wieder anrufen, weil die mich sonst für total blöd halten...

    Bin für jeden Kommentar dankbar!

    Es grüßt
    rpfl_nds

  • Ich habe da immer die jeweilige Strafftat angegeben. Ich habe irgendwie im Kopf, dass in den Vordrucken mal stand, dass keine Paragraphen angegeben werden sollen. Aber in dem, den ich mir gerade angesehen habe, steht davon nichts.

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