Ehescheidung und Erbvertrag

  • Eheleute haben einen Erbvertrag geschlossen, in welchem ausschließlich meine Erblasserin Verfg. v. T. trifft.und zwar lediglich dahin,dass ihre Eltern im Wege des Vermächtnisses die Eigentumswohnung erhalten sollen.
    Zwei Jahre nach Errichtung des Erbvertrages ist das einzige Kind geboren.
    Danach ist die Ehe geschieden worden.
    Ich weiß nicht, ob die Ehescheidung Auswirkung auf die Verfg. hat.
    Der Sohn will einen Alleinerbschein beantragen; die Wohnung ist der einzige Vermögenswert.
    Weiß einer Rat?

  • a)
    Erbvertrag, dh der Notar hat die Parteien beleert darüber was ein Vermächtnis ist. Deshalb kann man wohl die Diskussion über Auslegung wg. Zuwendung des wesentlichen Nachlassgegenstandes als gemeinte Erbeinsetzung ausser Acht lassen.

    b)
    Gesetzliche Erbfolge, Sohn wird als einziges Kind Alleinerbe

    c)
    Wird der Erbvertrag von der Scheidung berührt? Nun ich denke nein. Nur die Ehefrau hat Vfgen getroffen, und zwar nicht zugunsten des gesch. Ehemannes oder dessen Familie. Vielmehr war der Erbvertrag zum Nachteil und Beschränkung für den Ehemann.
    Deswegen wohl das Vermächtnis noch wirksam, fragt sich, ob es geschickt von den Eltern ist, vom Enkel die Erfüllung zu verlangen.

  • Bzw. fällt mir grad ein, Ausschlagung des Sohnes, um seinen Pflichtteil geltend zu machen, ginge auch, solange er noch nicht angenommen hätte, allerdings ist das in der Regel anzunehmen wenn jemand ES-Antrag stellt.

  • Wobei nichts gesagt wurde, ob die Eltern der Erblasserin noch leben bzw. diese weitere Abkömmlinge haben oder vlt. sogar nicht daran interessiert sind das Vermächtnis einzufordern.

  • Der liebe Sachverhalt............
    die Eltern leben noch; Sohnemann war das einzige Kind;
    ob die Eltern den Vermächtnisanspruch geltend machen wollen, entzieht sich derzeit noch meiner Kenntnis:
    ich will ja nur den richtigen Antragsteller für meinen Erbschein!

    Der Hinweis auf die notarielle Beratung bei Erbvertragsabschluss mag ja für den Sohn sprechen,
    aber bis heut habe ich den Sinn solcher Erbverträge nicht verstanden, in denen nur ein Vertr.Partner letztw. Verfg. trifft und für den anderen - und dann noch der Ehepartner - gar nichts herausspringt.

  • Der Hinweis auf die notarielle Beratung bei Erbvertragsabschluss mag ja für den Sohn sprechen, ...



    dann belasse es auch erst mal dabei.
    Wenn Du willst, kannst Du ja den Eltern der Verst. vorab eine Kopie des ErbV zusenden mit einem Schreiben, in dem Du auf das Vermächtnis hinweist und kurz darauf eingehst, dass es tats. als Vermächtnis zu werten ist, auch wenn es faktisch um den einzigen Nachlassgegenstand geht, sie deshalb nicht Erben werden, sondern das Vermächtnis dem Enkel gegenüber geltend machen können sobald der die Erbschaft angenommen hat. Sollte binnen 2 Wochen nichts gegenteiliges eingehen wird davon ausgegangen, dass keine Einwände gegen die gerichtliche Ansicht bestehen.

    Über die Sinnhaftigkeit manchen Testaments, auch ab und an eines notariellen darf man sich nicht wundern.
    Aber ich muss zugeben, der Sinn dieser Konstruktion, dass die Ehefrau ihren eigenen Eltern ein Vermächtnis ausbringt, dass sie nur mit Zustimmung des Ehemannes widerrufen kann, lässt sich bestenfalls im Kaffeesatz oder Steuergesetzen erahnen.

  • Da der Sohnemann erst 2 Jahre nach dem Erbvertrag geboren wurde, konnte man ihn zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigen.

    Über den Hintergrund der Verfügung kann man nur spekulieren. Vlt. haben die Eltern Mittel zur Verfügung gestellt, um Belastungen abzulösen und der böse Schwiegersohn sollte nicht davon profitieren oder was auch immer.

  • Da der Sohnemann erst 2 Jahre nach dem Erbvertrag geboren wurde, konnte man ihn zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigen.

    Über den Hintergrund der Verfügung kann man nur spekulieren. Vlt. haben die Eltern Mittel zur Verfügung gestellt, um Belastungen abzulösen und der böse Schwiegersohn sollte nicht davon profitieren oder was auch immer.



    Aber dann mache ich den Erbvertrag doch nicht mit dem Ehemann, sondern mit meinen Eltern, damit diese auch sicher sein können, dass Schwiegersohn (böse) reinpfuscht.

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