Rauf geht auf Antrag des Schuldners grundsätzlich, runter auf Antrag des Gläubigers nicht.
Darf ich mich mal kurz einklinken, weil ich grad einen ähnlichen Fall hab?:
Schuldnerin ist plötzlich auf eigenen Wunsch nur noch halbtags tätig, weshalb die Lohnpfändung nun ins Leere läuft. Ich meine, daß ich irgendwo mal einen netten § gesehen habe, der mir als Gläubiger auf Antrag die Möglichkeit eröffnet, einen Beschluß zu erwirken, daß sie trotzdem so zu behandeln wäre, wie wenn sie weiterhin voll arbeitet (was will sie auch halbtags zu Hause ohne Kinder ). Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen???