Fiktive Einkommenszurechnung

  • Rauf geht auf Antrag des Schuldners grundsätzlich, runter auf Antrag des Gläubigers nicht.



    Darf ich mich mal kurz einklinken, weil ich grad einen ähnlichen Fall hab?:
    Schuldnerin ist plötzlich auf eigenen Wunsch nur noch halbtags tätig, weshalb die Lohnpfändung nun ins Leere läuft. Ich meine, daß ich irgendwo mal einen netten § gesehen habe, der mir als Gläubiger auf Antrag die Möglichkeit eröffnet, einen Beschluß zu erwirken, daß sie trotzdem so zu behandeln wäre, wie wenn sie weiterhin voll arbeitet (was will sie auch halbtags zu Hause ohne Kinder :teufel:). Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen???:gruebel:

  • Gibt´s nicht und passt auch nicht hier rein.

    So was ähnliches gibt´s im Unterhaltsrecht, nicht aber bei der Vollstreckung.

    Ich mach mal hierzu einen eigenenThread auf.

    "Fiktive Einkommenszurechnung"

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Das könnte man ja auch bei Hartz IV-Empfängerrn: Theoretisch könnte er 20.000 Euro pro Monat verdienen. Das was ihm von Hartz IV dann bleiben würde, wenn man den pfändbaren Betrag von 20.000 Euro abzieht, ist gerade nich so viel. Den Gedanken, einen Sch dafür über den pfändbaren Betrag zu bestrafen, einfach vergessen.

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