Hey Leute,
hoffe mir kann jemand helfen.
Haben ne Klage angefertig. Geht um nen Autounfall.
Auto des Klägers muss ja repariert werden und fällt damit für ne Zeit aus.
Kann man sich nen Mietwagen holen und würde die Kosten davon ersetz bekommen nach §249 BGB.
Palandt §249 Rnr 29 sagt, dass man aber auch Nutzungsausfallentschädigung bekommen kann, wenn man auf die Anmietung einer Ersatzsache verzichtet.
Frage nur, wie setzt man den Betrag dafür fest, den man dann als Kläger verlangen kann.
Haben da irgendwie ncihts gefunden oder was übersehn.
Wär toll, wenn einer von euch helfen könnte
ok...noch im net gestöbert...
sollten 99€ pro tag sein.