Genehmigung für Verschmelzung u. a.

  • Ich hatte diese Frage gestern schon im Handelsregister-Forum gepostet, aber irgendwie scheint sie mir in diesem Forum hier auch recht gut aufgehoben zu sein. Also stell ich sie hier nochmal rein in der Hoffnung, dass hier auch Fam/Vorm-Fachleute drüber stolpern:

    "Verlangt ihr für eine Verschmelzung eine vormundschafts- bzw. familiengerichtliche Genehmigung, wenn Minderjährige an der übernommenen Gesellschaft beteiligt sind?

    Und wie handhabt ihr das bei der Registeranmeldung - kann der Ergänzungspfleger die Anmeldung vornehmen, wenn dies nicht ausdrücklich im Wirkungskreis beinhaltet ist? Angeblich gibt es da eine entsprechende Entscheidung von 1965. Die konnt ich aber leider nicht finden.

    Vielen Dank schon mal vorab für eure Antworten!"

    Der Admin möge mir bitte das Doppel-Posting verzeihen!

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