Festsetzung von Streitwert nach Antragsrücknahme

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt:
    22.09.2005:
    Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages von ursprünglich 1.430.-- Euro monatlich auf 2.990.-- Euro.

    Dieser Antrag wird von der Schuldnerin nach einigen Schriftsätzen hin und her zurückgenommen am 16.03.2006.

    Schuldnervertreter beantragt nun Streitwertfestsetzung. Wie hoch ist der Streitwert? Bin mir nicht sicher, da ich das noch nie gemacht habe.

    Danke schonmal für Hilfestellung!

    LG
    Mia

  • Bei Wiederkehrenden Leistungen würde ich den Jahresbetrag (der Differenz) annehmen. Kommt ja aber nur für den KB gegen den eigenen Mandanten des SchVertr. in Betracht.

  • Hi Erzett,

    danke, ja es hatte nur der Schuldnervertreter den Antrag auf Festsetzung gestellt.

    Vielen tausend Dank!

    Mia:)

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