Hallo liebe Forengemeinde, ich brauch mal wieder Eure Hilfe. Ich glaube ich stehe einfach nur auf dem Schlauch...!? Ich habe hier die Suche verwendet und nichts gefunden und Bücher gewälzt. Leider ohne Erfolg.
Es gibt ein Versäumnisurteil welches ganz normal vorläufig vollstreckbar ist. Und etwa einen Monat später ergeht ein Ergänzungs-Versäumnisurteil. Der Anspruch wird hier erweitert, die Klausel ist auch hier erteilt, und das gute Stück ist auch zugestellt worden. Soweit so gut.
Wie sieht es aber aus mit der Vollstreckbarkeit?
Ergibt sich die schon aus dem ursprünglichen VU? - Aber hier geht es doch um einen neuen bzw. weiteren Anspruch!?
Oder hat der Richter den Ausspruch zur Vollstreckbarkeit vergessen und ich sollte um Berichtigung bitten?
Wahrscheinlich leicht zu beantworten, aber ich komm nicht drauf
Ergänzungs-Versäumnisurteil
-
Echelon -
21. Dezember 2007 um 11:59
-
-
Hier gilt § 321 ZPO.
Ein Ergänzungsurteil ist eine eigenständige Entscheidung, die nicht nur einen weiteren Teil des "unvollständigen" Versäumnisurteils darstellt. Daher muss es auch hinsichtlich Aufbau und Inhalt alle Bestandteile einer gerichtlichen Entscheidung enthalten.
D.h. die Vollstreckung kann nur erfolgen, wenn es für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde oder ab Rechtskraft. -
So sieht das auch Musielak Rdnr. 12 zu § 321 ZPO.
-
man kann aus dem ergUrteil auch abgetrennt vollstrecken. Stimme den Vorpostern zu.
-
Vielen Dank! Hab ich mir schon gedacht. Wäre auch anders unlogisch.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!