Ergänzungs-Versäumnisurteil

  • Hallo liebe Forengemeinde, ich brauch mal wieder Eure Hilfe. Ich glaube ich stehe einfach nur auf dem Schlauch...!? Ich habe hier die Suche verwendet und nichts gefunden und Bücher gewälzt. Leider ohne Erfolg. :(

    Es gibt ein Versäumnisurteil welches ganz normal vorläufig vollstreckbar ist. Und etwa einen Monat später ergeht ein Ergänzungs-Versäumnisurteil. Der Anspruch wird hier erweitert, die Klausel ist auch hier erteilt, und das gute Stück ist auch zugestellt worden. Soweit so gut.

    Wie sieht es aber aus mit der Vollstreckbarkeit?
    Ergibt sich die schon aus dem ursprünglichen VU? - Aber hier geht es doch um einen neuen bzw. weiteren Anspruch!? :eek:
    Oder hat der Richter den Ausspruch zur Vollstreckbarkeit vergessen und ich sollte um Berichtigung bitten?

    Wahrscheinlich leicht zu beantworten, aber ich komm nicht drauf :(

  • Hier gilt § 321 ZPO.
    Ein Ergänzungsurteil ist eine eigenständige Entscheidung, die nicht nur einen weiteren Teil des "unvollständigen" Versäumnisurteils darstellt. Daher muss es auch hinsichtlich Aufbau und Inhalt alle Bestandteile einer gerichtlichen Entscheidung enthalten.

    D.h. die Vollstreckung kann nur erfolgen, wenn es für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde oder ab Rechtskraft.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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