Verschmelzung

  • Wer kennt sich mit Verschmelzung zur Neugründung bei Vereinen aus?

    Dabei wird ja die Satzung des neu entstehenden Vereins im Verschmelzungsvertrag beschlossen, den dann wieder die MVs der verschmelzenden Vereine absegnen. Was ist denn aber, wenn diese Satzung unzulässige Bestimmungen (hier: Einberufung der MV durch Tagespresse oder das sonst dazu bestimmte Organ) enthält und ich den neuen Verein folglich nicht eintragen kann? Wie wird dieser Fehler behoben? Der neue Verein kann seine Satzung ja noch nicht in einer MV ändern. Muss etwa der Verschmelzungsvertrag geändert werden, mit entsprechender Beschlussfassung beider MVs? Also der ganze Zirkus nochmal von vorn?

    Zur Hülfe!! Bin für jeden Tipp sehr dankbar!!

  • Warum soll es deinem/n Veiein/en besser gehen als einer großen Gewerkschaft? Wenn die was falsch gemacht haben, müssen die ihre Fehler in zwei MVs wieder beseitigen. Und wenn das denen zu umständlich ist, bei gravierenden Mängeln gehts nunmal nicht anders.

  • Formal betrachtet wäre wohl eine Änderung des Verschmelzungsvertrags mit anschließender Genehmigung durch die Mitgliederversammlungen der richtige Weg.

    Hier handelt es sich um ein Problem, das nicht direkt die Folgen einer Verschmelzung für die Vereine bzw. deren Mitglieder berührt, sondern letztlich mehr ein klassisches vereinsrechtliches ist. Deshalb würde ich es aus rein praktischen Erwägungen genügen lassen, wenn die Mitglieder unter Angabe des bisherigen Vereins und des durch Verschmelzung neu gegründeten Vereins zu einer Mitgliederversammlung einberufen würden, um über die Satzungsänderung zu beschließen, die ja nur auf eine Konkretisierung hinaus läuft.

  • Zitat von § 21 BGB

    Formal betrachtet wäre wohl eine Änderung des Verschmelzungsvertrags mit anschließender Genehmigung durch die Mitgliederversammlungen der richtige Weg.



    Ich hätte mich jetzt auch eher an die formal richtige Reihenfolge gehalten. Praktisch bin ich von einer solchen Konstellation - frohlocket! - verschont geblieben.

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