Berichtigung des Verkündungsvermerks

  • Ein Richter hat folgendes Problem
    (und fragt den Idiot für jedes Problem)

    Im Verkündungsvermerk wurde versehentlich ein anderes Datum vermerkt, als im Sitzungsprotokoll.

    Nunmehr wendet sich der Kläger an das Gericht und bittet um Berichtigung des Verkündungsvermerkes.
    Sehe ich mir die (hier ollen) Kommentierungen zu § 315 III ZPO an, kann ich nicht ersehen, wie man einen Berichtigungvermerk berichtigt.

    Wie berichtigt man den falschen Verkündungsvermerk?

  • Also, Berichtigungsvermerk soll nicht berichtigt werden, sondern der Verkündungsvermerk.
    Warum nicht wie immer: Berichtigungsbeschluss, zustellen, vermerken, gut ist?
    Und warum fragt Dein Richter Dich das? Hat der keine Geschäftsstelle?

  • Ich kann Dir die Kommentierung im Musielak, ZPO, 5. Aufl., RdNr. 13 zu § 315 ZPO anbieten, falls sie aktueller sein sollte als Deine "ollen" Kommentare:

    3. Mängel beim Verkündungs- oder Zustellungsvermerk (Abs. 3). Das Fehlen eines Verkündungs- oder Zustellungsvermerks auf dem Urteil berührt weder die Wirksamkeit der Entscheidung noch ihrer Zustellung (Verweis auf: BGHZ 8, 303,308 = LM Nr. 2 (LS); BGH VersR 1987, 608 (zum fehlenden Verkündungsvermerk auf der zugestellten Ausfertigung) ). Denn dass das Urteil verkündet worden ist, kann dem Protokoll entnommen werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 7). Umgekehrt wird jedoch durch einen Verkündungsvermerk auf dem Urteil nicht dessen Verkündung bewiesen, denn nach § 165 S. 1 iVm. § 160 Abs. 3 Nr. 7 kann dies nur durch das Protokoll geschehen (Verweis auf: BGH VersR 1989, 604; LM § 160 Nr. 10; OLG Zweibrücken OLGZ 1987, 371, 372: OLG Frankfurt/M NJW-RR 1995, 511).


    Ansonsten vielleicht ähnlich wie beim Protokoll:
    Berichtigung
    Das Urteil wurde richtig verkündet am ...
    Unterschrift

  • Also, Berichtigungsvermerk soll nicht berichtigt werden, sondern der Verkündungsvermerk.
    Warum nicht wie immer: Berichtigungsbeschluss, zustellen, vermerken, gut ist?
    Und warum fragt Dein Richter Dich das? Hat der keine Geschäftsstelle?




    Nun ich will ja nicht böse sein, aber unsere UdG´s haben ja keine spezielle Ausbildung.
    Wenn dann Prob´s auftauchen, bin ich i.d.R. der erste Mensch, der helfen soll.

    Im übrigen herzlichen Dank. Ich geb die Informationen mal an den Richter weiter.
    Soll der veranlassen, was er will.

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