Aufrechnung

  • Ich bin ein bisschen unschlüssig.

    Gegen einen Zeugen wurde ein Ordnungsgeld verhängt. Bei dem zweiten Termin ist er da und beantragt Zeugenentschädigung. Jetzt soll die Aufrechnung der Ansprüche erklärt werden.
    Mache ich das jetzt als zuständiger RPfl für die Beitreibung des O-Geldes oder gebe ich es dem Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse ? :gruebel:

    Gesetz dem Fall, ich tue es dürfte doch die Erklärung der Aufrechnung sowie die Mitteilung an den Zeugen ausreichend sein - also kein Beschluss und keine Zustellung, oder ?

  • Ich habe vor einiger Zeit die Aufrechnung in Strafsachen erklärt, dort per Beschluss und auch mit PZU bzw. EB zugestellt. ( steht auch so im HRP)

    Ich würde es mal dem Bez. schicken.

  • Mir ist dieser Weg der Aufrechnung auch mal bekanntgemacht worden. Allerdings hatte ich das noch nicht. Möglich ist es auf jeden Fall, ich würde auch den Bezi befragen.

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