Ich bin ein bisschen unschlüssig.
Gegen einen Zeugen wurde ein Ordnungsgeld verhängt. Bei dem zweiten Termin ist er da und beantragt Zeugenentschädigung. Jetzt soll die Aufrechnung der Ansprüche erklärt werden.
Mache ich das jetzt als zuständiger RPfl für die Beitreibung des O-Geldes oder gebe ich es dem Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse ?
Gesetz dem Fall, ich tue es dürfte doch die Erklärung der Aufrechnung sowie die Mitteilung an den Zeugen ausreichend sein - also kein Beschluss und keine Zustellung, oder ?
Aufrechnung
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Kummertante -
27. Dezember 2007 um 17:30
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Die schönste Lösung fand ich immer, der Zeuge verzichtet auf eine Entschädigung und der Richter hebt seinen O-Geldbeschluß auf.
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Ich habe vor einiger Zeit die Aufrechnung in Strafsachen erklärt, dort per Beschluss und auch mit PZU bzw. EB zugestellt. ( steht auch so im HRP)
Ich würde es mal dem Bez. schicken. -
Mir ist dieser Weg der Aufrechnung auch mal bekanntgemacht worden. Allerdings hatte ich das noch nicht. Möglich ist es auf jeden Fall, ich würde auch den Bezi befragen.
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Ohne Revisor würde ich da auch nichts machen.
Zumal Du als RPfl'in mit der Zeugenentschädigung ja nichts zu tun hast.
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