Adresse in Tschechien

  • Hallo,
    ich bin bei Auslandssache überhaupt nicht firm und bitte um Hilfe:
    Das Mahngericht hat uns bei Zustellungsversuch des VB eine neue Anschrift in Tschechien mitgeteilt. Sieht prinzipiell so aus wie deutsche Adressen, ein Name, vermutlich die Straße, 3-stellige Nummer dahinter und in der nächsten Zeile eine 5-stellige Nummer und noch ein Name, vermutlich der Ort, dahinter.
    Dann natürlich "TSCHECHIEN" drunter.
    Da ich weder der Sprache noch der dort üblichen Gepflogenheiten/Regelungen mächtig bin, habe ich es buchstabengetreu in das Neuzustellungsformular übernommen.
    Jetzt wird mitgeteilt, dass der Wohnsitz nicht bekannt ist. Demgemäß auch der Empfänger nicht.

    Hat jemand einen Tipp, wie ich rauskriege, ob es die Adresse überhaupt gibt? Auch unser Mandant kennt sich dort nicht aus.
    Fragen über Fragen, aber das geht mir bei Auslandssachen leider meistens so. :oops:

  • Ich habe Deine Frage im Wege der PN beantwortet (siehe dort).

    Für die Allgemeinheit:

    Die Überprüfung ergab, dass die mitgeteilte Adresse als solche eine denkbare tschechische Adresse* sein könnte (Straße gibt es, Hausnummer gibt es, Postleitzahl stimmt, Ortschaft existiert), der genannte Schuldner aber nicht im tschech. Telefonbuch steht und unter der genannten Adresse jemand anderes verzeichnet ist. Dass nicht zugestellt werden konnte, ist also nicht verwunderlich.

    *) Auch in Tschechien wird Name plus Zahl dahinter und Ort plus Zahl davor in dieser Reihenfolge als Straße mit Hausnummer sowie Postleitzahl und Ortschaft verstanden.



  • WOW :huldigen:- Geniesserin, vergiss meine pN. Titus war schneller und gründlicher :oha:


  • WOW :huldigen:-... :oha:

    ich bin auch beeindruckt :eek:

    ich hätte da noch so eine "Eckelakte" in Tschechien... und such noch einen RA dort für ne ZV.
    Ich hatte zwar ein paarmal mit einer Kanzlei dort telefoniert, die ich über den Anwaltverein hatte, aber dort scheint man nicht an Umsatz interessiert zu sein (das typische "ja-ich-richte-es-aus-und-Chef-ruft-zurück-Büro")

    @ Titus, wenn du so beeidruckende Sachen kannst, willste die haben?

  • @ Titus, wenn du so beeidruckende Sachen kannst, willste die haben?

    Nein, aber vielen Dank für das Angebot. Von der fehlenden Lust abgesehen: Ein weiterer deutscher Anwalt wäre in dem Fall überflüssig. Es müsste ja eher ein tschechischer beauftragt werden.

    Wenn Eure Mandantschaft rechtsschutzversichert ist, frage mal beim Rechtsschutzversicherer nach kooperierenden tschechischen Anwälten. Die können einen empfehlen.



  • WOW :huldigen:- Geniesserin, vergiss meine pN. Titus war schneller und gründlicher :oha:

    Titus hat mir was anderes als du mitgeteilt, unter anderem Hintergrund, aber dein Tipp ist auch gut, werde ich mal nächste Woche in Angriff nehmen.

    @Bine1: Ich ziehe zwei Akten über den Jahreswechsel, auch Ekelakten (aber richtig!)
    Über die Vollstreckung in Tschechien habe ich noch nicht nachgedacht. Schuldner ist während des Mahnverfahrens dorthin verzogen. Ich vermute eh, drohende Insolvenz, bloß halt auf "tschechisch".

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