"Ermittlungspflicht" des IV der (richtigen) Gläubigeranschriften ?

  • Inwieweit gelten die Zustellungen nach § 8 Inso als bewirkt, wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt? Gibt es nicht eine Pflicht des IV bzw. des Schuldners (iRd. Mitwrikungspflichten) , die Adresse zu ermitteln und weitere Recherchen zu betreiben?

    Wir haben hier teilweise Schuldner, die fast schon vorsätzlich bzw. grob fahrlässig falsche Angaben zu Gläubigern liefern? Klar könnte dies den Tatbestand des § 290 I Nr. 6 rechtfertigen. Mir geht es jedoch speziell um die „Ermittlungspflicht“ des IV.

  • Ich denke nicht, dass es eine Ermittlungspflicht bezüglich der richtigen Adressen gibt. Die Zustellungen obliegen dem Insolvenzgericht, welches die Aufgabe auf den Insolvenzverwalter übertägt. Sofern die Zustellungen durch das Gericht nicht erfolgen könnten, würde dieses ja auch nicht ermitteln?

  • Gute Frage.
    Ich denke, eine Ermitlungspflicht liegt nicht vor.
    Sollte der IV Kenntnis von einer anderen oder aktuelleren Anschrift eines Gläubigers haben, so z.Bsp bei den üblichen Verdächtigen wie Banken etc., dann sollte er wohl diese Kenntnis nutzen.
    Ansonsten wäre eine Mitteilung an das Gericht auf jeden Fall angebracht. Zu Zustellungszwecken allein kann man sich auf die Veröffentlichung berufen.

  • Ich denke nicht, dass es eine Ermittlungspflicht bezüglich der richtigen Adressen gibt. Die Zustellungen obliegen dem Insolvenzgericht, welches die Aufgabe auf den Insolvenzverwalter übertägt. Sofern die Zustellungen durch das Gericht nicht erfolgen könnten, würde dieses ja auch nicht ermitteln?




    Das heißt also, Sendungen, die zurückkommen, werden weggelegt bzw. möglicherweise noch in einem Sonderregister "falsche Adressen" abgelegt.

    :wechlach:

  • Das kommt darauf an, bei Zustellungen an Gläubiger werden die Schreiben weggelegt. Bei Zustellungen an Debitoren versuchen wir die Anschriften zu ermitteln.

  • Das kommt darauf an, bei Zustellungen an Gläubiger werden die Schreiben weggelegt. Bei Zustellungen an Debitoren versuchen wir die Anschriften zu ermitteln.

    Vielen Dank, Gerit! Und dir ein erfolgreiches, glückliches und zufriedenes neues Jahr an dieser Stelle gleich mit!

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