Rechtsnachfolgeklausel oder klarstellender Vermerk ?

  • Hallo, ich hab da auch mal ein Problem:

    habe hier einen Antrag einer Betriebskrankenkasse auf Erteilung einer "Rechtsfolgeklausel".

    Die BKK 1 hat sich mit der BKK 2 nach § 150 SBG V vereinigt.
    Die Titel (ein Urteil und ein KFB) sind von der BKK 2, der Name von der aktuellen BKK ist aber identisch mit der BKK 1.
    Als Nachweis ist der Genehmigungsbescheid des Bundesversicherungsamtes als Kopie beigefügt.

    Muss da jetzt nur ein klarstellender Klauselvermerk ran, oder muss ich da eine Rechtsnachfolgeklausel fertigen ??:gruebel:

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