Kostenerstattung / Klagerücknahme

  • Hallo,

    wie ist das eigentlich, wenn ein Rechtsstreit durch Inso
    unterbrochen wird und ein Anspruch auf Rückerstattung
    nicht verbrauchter GK bestünde.

    Gibt ja wohl nur zwei Möglichkeiten: Entweder abwarten,
    bis Inso-Verfahren beendet oder -um eine Beendigung
    herbeizuführen- Klagerücknahme.

    Durch letzteres ergeben sich gewisse Risiken.

    :confused:

    Gruß Uffi

  • Warum sollte man eine Klage zurücknehmen, nur um nicht verbrauchte GK zurück zu bekommen ?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Gibt es nicht die Regelung, dass die Gerichtskosten nach 6-monatigem Nichtbetreiben des Verfahrens auf Grundlage der bis dahin angefallenen Gebühren und Auslagen abgerechnet werden können? (KostVfg??)

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Hallo,

    erstmal danke für die Antworten.

    Dachte das mit den 6 Monaten auch.

    Aber man wurde -seitens des Gerichts-
    eines besseren belehrt. Dort hat man
    wohl in der Vergangenheit die Sachen
    in den Keller verbracht und nun fest-
    gestellt, daß die Verfahren ja nicht be-
    endet wurden, deshalb entweder warten
    oder zurücknehmen.

    Der IV hat erklärt, daß er nicht in den
    Rechtsstreit eintritt.

    Gruß Uffi

  • Dann müsste der Rechtsstreit zwischen den Parteien ohne die Verwaltung doch zu Ende gebracht werden können, oder?

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