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Eingang bei Gericht 24.10.
die sachliche bzw. örtliche Zuständigkeit dürfte insoweit zweit-oder nachrangig sein, zumal über die Beschwerde ja beim OLG entschieden worden ist.
Aber ich gebe zu bedenken, dass andere Kollegen auch eine andere Meinung vertreten werden.
DU mußt das letztendlich alleine entscheiden und vertreten, wie alle Entscheidungen eines Rechtspflegers bei dem diesen übertragenen Dienstgeschäften...