an den Nachfolger, der hat mir ja seine Empfangsvollmacht für die Quote mitgeteilt.
Die Änderung der Kontoverbindung bzw. Korrespondenzadresse lässt sich vornehmen, ohne die Gläubigerstammdaten zu veränderen.
Ist das denn jetzt nicht etwas inkonsequent ? Tabellendaten ändert man nicht, aber Auszahlungen laufen doch an den neuen Gläubiger ?