Brandversicherungswert

  • Hallo!

    Mir liegt ein Fall vor, in dem nur der Brandversicherungswert und das Baujahr des Grundstücks angegeben sind.

    Welchen Wert lege ich nun der Gebühr aus § 60 KostO zugrunde?

    Entschuldigung , dass ich manche von euch nerve.

  • Ich hab einmal für dich geg***lt und das gefunden:
    Brandversicherungswert

    Dies ist der von der Versicherungsgesellschaft ermittelte Wert, der für eine Schadensregulierung von Bedeutung ist. Er ist bei Brand-, Sturm-, Blitz- oder Wasserschäden maßgebend für die Ermittlung der Schadenshöhe.
    Hier ist die Ausgangsbasis ein Wert für den umbauten Raum aus dem Jahr 1913. Dies gilt auch für Neubauten. Damit dieser - sicherlich auf den ersten Blick etwas antiquiert wirkende - Wert auf heutige Kostenverhältnisse angewendet werden kann, gibt es einen Brandversicherungsindex (Baukostenrichtzahl), der ihn auf heutige Verhältnisse anpasst.
    Preise für den Kubikmeter umbauten Raum aus dem Jahr 1913 z. B. für Einfamilienhäuser: 22 - 24 Mark (der so ermittelte Wert wird dann auf € umgerechnet).
    Ermittlung der Haftungssumme im Schadensfall:
    Stammversicherungssumme
    (Basiswert 1913)xBaukostenrichtzahl
    (Index im Jahr 2002)=Haftsumme
    Die Baukostenrichtzahl ist nicht identisch mit dem Baupreisindex. Sie wird regelmäßig von den Versicherungen herausgegeben. Sie liegt meist über dem Baupreisindex des Bundesgebietes, um Verteuerungen während der Schadensregulierung auszugleichen.

    Damit hast du aber erst den Gebäudewert. Den Grundstückswert must du auf einem anderem Weg ermitteln. In NRW kannst du BORIS ( http://www.boris.nrw.de/ ) fragen.

  • Ehrlich gesagt würde ich mir so viel Aufwand nicht machen sondern einfach den Notar (falls keiner vorhanden den Eigentümer) um Angabe des Verkehrswertes bitten.


    Mach ich auch so.

  • Ehrlich gesagt würde ich mir so viel Aufwand nicht machen sondern einfach den Notar (falls keiner vorhanden den Eigentümer) um Angabe des Verkehrswertes bitten.


    :daumenrau Ich auch!!!!!

    Aber Sommerwind ist ja offensichtlich noch neu im Grundbuch und daher habe ich die Erklärung hier eingestellt.

  • Anderswo fragt man den Gutachterausschuß beim Katasteramt, der den Bodenrichtwert ermittelt und jährlich veröffentlicht. Die Bodenrichtwertkarte sollte man sich als GBA beschaffen. Wenn man gut mit seinem KVA kann, kriegt man unproblematisch ein kostenloses Exemplar für sein Gericht.

    Anhand des Bodenrichtwertes und der Grundstücksgröße läßt sich ganz leicht ein Grundstückswert schätzen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wonach hat denn der Notar seine Gebühr berechnet? Oder war kein Notar beteiligt? Sollte der Notar "bocken", hilft vielleicht § 31a KostO.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei uns gibt es ein Programm, mit dem man aus Brandversicherungswert und Baujahr des Gebäudes den Verkehrswert berechnen kann. Gibt es das bei euch nicht?

    Ansonsten braucht man zur Berechnung "per Hand" noch den Bodenrichtwert und einen bestimmten Faktor aus der Restwerttabelle. So was müsste es bei Euch doch zumindest auch geben, oder?

    Frag doch mal Deine Kollegen, die hatten das bestimmt schon öfter und können Dir die nötigen Infos bestimmt geben. Oder frag beim Notar nach dem Wert.

  • Also bei uns gibt es das zumindest nicht!

    Und ansonsten finde ich, dass du einfach zu nett zu den Notaren bist, liebe Sommerwind.
    Mitzuteilen ist der Verkehrswert und nicht irgendwelche Werte aus denen man sich mit viel Glück und Hilfe von Kollegen einen Wert zurechtbasteln kann.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Ja aber, auch für die Berechnung mit dieser Liste braucht Sommerwind eine Ablichtung der Festsetzung des Brandversicherungswertes (da steht nämlich der Richtwert von 1914 für das jeweilige Haus drauf, soweit ich weiß).
    Und vor allem braucht sie auch noch den Grundstückswert. Dafür haben zumindest damals als ich noch da war, unsere BezRev eine Liste mit den Bodenrichtwerten gehabt.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Also ich machs mir einfach und frage beim Notariat nach dem Verkehrswert. Mit solchen Rechnungen fange ich gar nicht erst an (bin halt faul :oops:).

    Wenn auf den Kiel die Sonne lacht, hat der Segler wohl was falsch gemacht! (unbekannt)

  • Bei uns gibt dafür eine Exel-Datei, verlinkt auf dem Desktop.
    Brauchen nur noch Brandversicherungswert (wird mit Baukostenindex zur Zeit 22,359 multipliziert), Baujahr (je älter umso mehr Abschlag auf fiktiven Neuwert -pro Jahr 0,8% höchstens 70%), Grundstücksgröße und qm-Preis eingeben, fertig. Von dem ermitteltenden Wert wird noch ein sog. 10% iger Anpassungsabschlag abgezogen.

    Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die so ermittelten Werte den tatsächlichen Verkaufspreisen sehr nahe kommen. Merkt man bei Übergabeverträgen und ein Jahr später wird verkauft, die Werte liegen dicht zusammen; bzw. die Nachlasskollegen haben den Wert für ihre Gebühren ermittelt und dann wird zu einen ähnlichen Preis verkauft.

    Manche Notar nehmen auch das was die Parteien sagen, teilen uns aber Brandversicherungswert und Baujahr mit und sind dann erstaunt, dass unser Wert teilweise erhebl. höher liegt und dann auch von den Parteien aktzeptiert wird.:D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!