Sitzungsvertreter

  • Ich stelle mir das gerade sehr lustig vor ... der handelsübliche Rechtspfleger hat doch von Strafsachen keine Ahnung - das kann ja nur schief gehen. Ein weiteres Beispiel für die Kurzsichtigkeit des Dienstherrn. Wenn man da ein paar auswählt und entsprechend schult, o.k., aber einfach so nach dem Motto "machen sie mal"? Unglaublich.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich wurde in Niedersachsen an einem kleinen Gericht auch mal zum Sitzungsvertreter bestellt, dass ging auch gegen meinen Willen, aber als Beamter mußte ich mich dem beugen
    Du bist dann ja kein sachl. unabhängiger Rpfl mehr, sondern weisungsgebunden + ich Habe z.B. die Handakten der STA 1 Tag vor der Hauptverhandlung erhalten + durfte mich dann tatsächlich nach Feierabend "einlesen" (stand aber außer Anklageschrift nix drin!!!), bekam später tatsächlich sowas wie 2,50 DM als Freizeitausgleich. Mein Rpfl-Pensum wurde während der Dauer der Bestellung zum örtlichen Sitzungsvertreter nicht zu meinem Vorteil verändert, der Mehrverdienst mußte auch noch versteuert werden!!!

    Nach anfänglichen ... ich versteh nur Bahnhof .... + Stotterübungen beim Plädoyer hat es mir dann aber Spaß gemacht, war doch was ganz anderes als mein damaliges Sachgebiet

  • Zum Glück scheint es in NRW (zumindest in meinem Bereich) nicht üblich zu sein, ich höre hier das erste Mal davon.
    Ist auch wirklich ein Witz. Zur Arbeitserleichterung der StA muss sich ein im Zweifel schon mit reichlich eigener Arbeit gesegneter Rechtspfleger zusätzlich mit Sitzungen herumplagen, nur weil mehr oder weniger zufällig gerade das Los auf ihn fällt? Und muss sich als Dank noch obendrein von Richter und Verteidiger bloßstellen lassen? Da macht sich der Staat wirklich lächerlich.

    Life is short... eat dessert first!

  • Ich hatte vor einigen Jahren auch einmal das "Glück" als Sitzungsvertreter für die StA teilnehmen zu dürfen. Es handelte sich aber zum Glück nur um einen "Springertermin", so dass ich eigentlich nichts zu sagen brauchte. ...

    Es lief aber tatsächlich so, dass ich von der StA vorgeschlagen und vom AG-Direktor "eingesetzt" wurde, nur weil ich für die KF in Strafsachen zuständig war ... :mad:

  • Bei uns ist das so, daß ein Rechtspfleger bei unserer "Außenstelle" (es gibt in unserem LG Bezirk 2 AGs) als örtlicher Sitzungsvertreter bestellt ist und dort auch schon einige Termine überstanden hat.
    Der betr. Rpfl war vorher 1/2 Jahr hier an die Staatsanwaltschaft abgeordnet und hat damit schon ein bisschen Durchblick.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Aber wird denn das ganze irgendwo/irgendwie bei der Pensenbelastung berücksichtigt bzw. findet "woanders" Entlastung für den betr. Kollegen statt ?

  • Aber wird denn das ganze irgendwo/irgendwie bei der Pensenbelastung berücksichtigt bzw. findet "woanders" Entlastung für den betr. Kollegen statt ?


    :cool:
    Glaubst Du noch an's Christkind? Oder an den Osterhasen?

    ...

  • Bekommt man denn wenigstens eine schicke Robe gestellt? ;)

    Ich habe einmal in einer Strafverhandlung einen Rechtsreferendar als örtlichen Sitzungsvertreter erlebt. Der hatte von Tuten und Blasen keine Ahnung. Er musste permanent Rücksprache mit dem federführenden Staatsanwalt nehmen (der war zum Glück im selben Hochhaus, mit dem Aufzug gut zu erreichen).

    Ich wüsste übrigens auch nicht, dass in NRW Rechtspfleger als örtliche Sitzungsvertreter eingesetzt würden - höchstens wenn sie Anwärter für den Amtsanwaltsdienstdienst sind.

  • Ich habe einmal in einer Strafverhandlung einen Rechtsreferendar als örtlichen Sitzungsvertreter erlebt. Der hatte von Tuten und Blasen keine Ahnung. Er musste permanent Rücksprache mit dem federführenden Staatsanwalt nehmen (der war zum Glück im selben Hochhaus, mit dem Aufzug gut zu erreichen)



    Das man als Referendar ständig Rücksprache nehmen muss, liegt im Allgemeinen nicht daran, dass man zu blöd ist, sondern das man viele Dinge, welche sich später nicht mehr reparieren lassen (Einstellung/Rechtsmittelverzicht etc. pp.) nicht alleine entscheiden darf. Der für mich zuständige Staatsanwalt hat aber irgendwann entschieden: "Frau Gerit, entscheiden sie, wie sie wollen. Ich vertrete ihre Entscheidung auf jeden Fall"

  • Der für mich zuständige Staatsanwalt hat aber irgendwann entschieden: "Frau Gerit, entscheiden sie, wie sie wollen. Ich vertrete ihre Entscheidung auf jeden Fall"



    Wie heißt das Zeugs, das er zu diesem Zeitpunkt genommen hatte???? :teufel:

  • Der für mich zuständige Staatsanwalt hat aber irgendwann entschieden: "Frau Gerit, entscheiden sie, wie sie wollen. Ich vertrete ihre Entscheidung auf jeden Fall"



    Wie heißt das Zeugs, das er zu diesem Zeitpunkt genommen hatte???? :teufel:



    Ich glaube das war eine Portion von, ich finde die Fähigkeiten von der akGerit richtig gut und vertraue darauf, dass sie auch ohne mich weiß, was sie tut.

  • Das wäre in der Tat interessant , aus welchem Bundesland Du kommst.
    Im OLG-Bezik Koblenz sollen 2007 die Sitzungsvertretungen z.B. abgeschafft worden sein !?

    Und muss das zusätzlich übernommen werden zum normlaen Referat ?
    Und wie sieht das mit Pebb§y aus ?


    Im nördlichen Rhl.-Pfalz OLG Koblenz) sind die Sitzungsvertreter abgeschafft worden. Wir hatten derer 3.
    Bestimmt wurden sie vom Direktor. Bestellt durch die Staatsanwaltschaft.
    Möglichkeiten zum ablehnen hatte man bei Auswahl nicht.
    Da die Tätigkeit vergütet wird, erfolgt keine Anrechnung auf das Pensum.
    Daher hat sich jeder bei der Bestellung hier gerufen. :teufel:
    Intern haben die anderen Kollegen die Sitzungsvertreter dann doch entlastet (mehr oder weniger freiwillig). :mad:

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