Guten Morgen!
Kurze Frage:
Muss der Beschluss gemäß § 797 III ZPO an den Schuldner zugestellt werden?
§ 797 III ZPO - Beschlusszustellung
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Herr v. Bödefeld -
10. Januar 2008 um 07:40
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Kurze Antwort: Nein.
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Kurze Antwort: Nein.
Ich kam schon in Grübeln.....;)
RM ist die einfache Beschwerde wenn ich das richtig in Erinnerung habe. -
Kurze Antwort: Nein.
Ich kam schon in Grübeln.....;)
RM ist die einfache Beschwerde wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Du siehst auch alles! Einfache Beschwerde und daher keine Zustellung ist richtig. -
Kurze Antwort: Nein.
Ich kam schon in Grübeln.....;)
RM ist die einfache Beschwerde wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
So sieht es aus, daher nur einfache Mitteilung an Antragsteller, egal wie die Entscheidung ausgeht. -
Du siehst auch alles!
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