Hallo,
folgendes (etwas verkürzt dargestelltes) Problem: InsoVerw. ist der Auffassung, dass der Steuererstattungsanspruch aus der Masse an den Schuldner zu zahlen ist, da er aus pfandfreien Beträgen entstanden ist.
Normalerweise ist es mir egal, welche materiell-rechtliche Auffassung er zu diesem Thema vertritt. Aber in diesem Fall sind die Verfahrenskosten gestundet und der Steuererstattungsanspruch der einzige Anspruch des Schuldners.
Es gibt ja letztlich in der Literatur 2 Meinungen: Einmal, dass der Anspruch dann an den an den Schuldner fällt (so das LArbG Hamm) und einmal, dass er zur Masse gehört (so Stöber), da der Erstattungsanspruch ein selbständiger Anspruch ist. Ich stehe eigentlich auf den Standpunkt Stöber. Aus den BGH-Entscheidungen zum Thema Steuererstattungen geht zu dieser Problematik auch nichts richtiges hervor.
Hattet/Habt Ihr auch solche Fälle und wie geht Ihr damit um ?
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