Möglichkeit der Berufungszulassung

  • Hallo,

    ist vielleicht für die Profis eine einfache Frage, stelle sie aber (gerade) trotzdem. Vielleicht kann mir einer weiterhelfen:oops:

    AG fällt Urteil. Berufungssumme nicht erreicht ( 400 €)! Berufungsmöglichkeit vom Richter auch nicht erwähnt.
    Hat aber grundsätzliche Bedeutung da OLG und LG innerhalb des gleichen Gerichtsbezirks bei gleicher Thematik was anderes entschieden haben.

    Welches Rechtsmittel hab ich jetzt? Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 544 ZPO ja wohl nicht!
    Ist hier § 321 a ZPO einschlägig? Wohl auch nicht oder? Richter hat Einwände von mir und die OLG Urteile zur Kenntnis genommen, aber trotzdem anders entschieden!

    Vielleicht kann mir einer weiterhelfen!:gruebel:

    Vielen Dank!

  • Ich habe mal unseren erfahrensten Zivilrichter gefragt: er wusste es auch nicht auf Anhieb ! :D (... meinte, er sei da großzügig und würde immer zulassen, wenn eine Partei dies begehrt ...)

    Nach Zöller Rdnr. 41 sowie Musielak RdNr. 42 zu § 511 ZPO ist die Entscheidung über die Nichtzulassung unanfechtbar; allenfalls kann bei Verletzung des rechtl. Gehörs § 321a greifen.

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