Hallöchen!
Ich hab folgendes Problem bei der Neueintragung eines Vereins:
Das eingereichte Protokoll enthält u. a. den Absatz:
Die Mitgliederversammlung beauftragte den Vorstand beim Amtsgericht die Eintragung ins Vereinsregister zu beantragen und damit den Status des eingetragenen Vereins zu erlangen. Die Satzung von 1990 ist allen Vereinsmitgliedern bekannt und wird in der vorliegenden Form einstimmig bestätigt.
Nach dem Hinweis in der Anmeldung war der Verein auch seit 1990 als nichtsrechtsfähiger Verein tätig.
Kann ich den obigen Passus so auslegen, dass diese Versammlung die Gründungsversammlung war? Eigentlich war der Verein doch vorher schon gegründet und die eigentliche Gründungsversammlung war schon vor 16 Jahren.
Weiter habe ich die Satzung von 1990 vorliegen, die von niemand unterschrieben ist. Bereits in dieser Satzung hat der Verein den Namen „X e.V.“ was ja die ganzen Jahre nicht zugetroffen hat. Zudem entspricht die Satzung in anderen Punkten nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Von daher müsste die Gründungsversammlung wieder aufgenommen werden. Aber die von 1990 oder die von 2006? Irgendwie steh ich in dieser Sache auf dem Schlauch.![]()


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