Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

  • Ich komme leider - trotz Befragung aller gängigen Kommentare - bei folgendem Problem nicht weiter, vielleicht kennt ja jemand die Lösung.:confused:

    Die Insolvenzschuldnerin hat für ihr Grundstück die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit mit folgendem Inhalt bewilligt:

    - auf dem Grundstück der Schuldnerin darf Wärme nur von einem Anbieter bezogen werden, zu dessen Gunsten die beschränkt persönliche Dienstbarkeit bestellt wird...

    - für das Erlöschen der Dienstbarkeit im Rahmen der Zwangsversteigerung wird für den Wertersatz ein Festbetrag von € 250.000,00 festgelegt.

    - Der Eigentümer verpflichtet sich, bei Verkauf etc. diese Verpflichtungen dem Erwerber in gleicher Weise aufzuerlegen.

    Nunmehr soll das Grundstück im Insolvenzverfahren bestmöglichst verwertet werden. Es stellt sich deshalb die Frage,was passiert bei einem freihändigen Verkauf, wenn die beschränkt persönliche Dienstbarkeit dem Erwerber nicht auferlegt wird. Solange diesbezüglich lediglich Insolvenzforderungen entstehen, kein Problem... Mein Kollege fürchtet lediglich Masseverbindlichkeiten und persönlich gegen ihn gerichtete Schadenersatzansprüche :)

    Wie verhält es sich im Rahmen einer Zwangsversteigerung? Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit "fällt dann weg"? Ist der dann anfallende Wertersatz Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung? Oder ist dies nur eine Frage des Zwangsversteigerungsverfahrens?

    Es wäre genial, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
    Gerit

  • Mal grundsätzlich kommt mir der Inhalt der Dienstbarkeit seltsam vor, anscheinend soll durch die Dienstbarkeit der Eigentümer zu einer positiven Handlung verpflichtet werden, und das kann nicht Inhalt einer Dienstbarkeit sein. Es handelt sich bei den einzelnen Punkten wohl auch um die schuldrechtliche Vereinbarung, oder? Nicht den Eintragungswortlaut im Grundbuch.

    Der vereinbarte Ersatzwert erscheint mir seltsam. Eine Bewertung im Rahmen einer Zwangsversteigerung wird das Vollstreckungsgericht aber selber vornehmen.

    Bei einer Versteigerung käme es drauf an: wer betreibt? Nach dem bestbetreibenden Gläubiger richtet sich das geringste Gebot und somit auch die bestehenbleibenden und erlöschenden Rechte. Bei einer Insolvenzverwalterversteigerung würde das Recht wohl bestehenbleiben.

    Eine freihändige Veräusserung wird wohl nur mit der dinglichen Belastung erfolgen können, in wie weit die schuldrechtliche Übertragung der Verpflichtung des Käufers auch eine Verpflichtung für die Insolvenzverwaltung wird muss selber geprüft werden.

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