Betreuung, Erbenschonbetrag?

  • Guten Morgen allseits,

    folgendes Problem:Der Betreute verstirbt am 16.10.07. Berufsbetreuer hat alles erledigt (Schlußbericht, Schlußvergütung usw.´). Es bleibt ein restliches Vermögen von 1.702,-- € . Mögliche Erben reagieren nicht, wohnen auch ca. 500km entfernt . Ich möchte jetzt zumindest den über den Erbenschonbetrag liegenden Teil des Vermögens für die Landeskasse wieder einziehen, § 1836 e BGB.
    Frage: Wie hoch ist der aktuelle Erbenschonbetrag? Ich habe irgendwo "im Sumpf" eine Entscheidung eines Obergerichts, wonach dieser ungefähr bei 1.620,-- € liegt, finde diese Entscheidung jedoch nicht. Da das Land NRW so bedürftig ist, möchte ich aber diesen ungefähren Betrag von 70,--€ wieder einziehen.
    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus und viele Grüße aus dem verregneten Westen Deutschlands.

    Matts

  • :gruebel:
    Ich meine, das hatten wir neulich schon mal ... Nutz mal die Suchfunktion ... Ist noch nicht lange her.
    :oops: Genaueres weiß ich gerade nicht, ich hab ja das Forum - ich schreib nichts mehr auf ...

  • Danke für den Tipp. Da ich noch neu hier bin, habe ich bislang mit Hilfe der Suchfunktion noch nichts gefunden. Wer kann mir auf diese Art weiterhelfen?
    Dankeschön,
    Matts

  • Habe gerade eine Fundstelle, die man hier im Forum genannt hat, gefunden:
    BayObLG BtPrax 1998,79.

    Freibetrag = 3facher Grundbetrag des § 85 (1) SBG XII (2.070,00 EUR).
    Ehegattenfreibetrag = § 85 (3) Ziff. 2 SGB XII.

  • Habe gerade eine Fundstelle, die man hier im Forum genannt hat, gefunden:
    BayObLG BtPrax 1998,79.

    Freibetrag = 3facher Grundbetrag des § 85 (1) SBG XII (2.070,00 EUR).
    Ehegattenfreibetrag = § 85 (3) Ziff. 2 SGB XII.




    Aktuell liegt der Erbenfreibetrag bei 2.082,- EUR aufgrund der Erhöhung des ALGII-Betrages auf 347,- EUR.

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