Guten Morgen allseits,
folgendes Problem:Der Betreute verstirbt am 16.10.07. Berufsbetreuer hat alles erledigt (Schlußbericht, Schlußvergütung usw.´). Es bleibt ein restliches Vermögen von 1.702,-- € . Mögliche Erben reagieren nicht, wohnen auch ca. 500km entfernt . Ich möchte jetzt zumindest den über den Erbenschonbetrag liegenden Teil des Vermögens für die Landeskasse wieder einziehen, § 1836 e BGB.
Frage: Wie hoch ist der aktuelle Erbenschonbetrag? Ich habe irgendwo "im Sumpf" eine Entscheidung eines Obergerichts, wonach dieser ungefähr bei 1.620,-- € liegt, finde diese Entscheidung jedoch nicht. Da das Land NRW so bedürftig ist, möchte ich aber diesen ungefähren Betrag von 70,--€ wieder einziehen.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus und viele Grüße aus dem verregneten Westen Deutschlands.
Matts
Betreuung, Erbenschonbetrag?
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matts -
21. Januar 2008 um 08:42
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Ich meine, das hatten wir neulich schon mal ... Nutz mal die Suchfunktion ... Ist noch nicht lange her.
Genaueres weiß ich gerade nicht, ich hab ja das Forum - ich schreib nichts mehr auf ... -
Danke für den Tipp. Da ich noch neu hier bin, habe ich bislang mit Hilfe der Suchfunktion noch nichts gefunden. Wer kann mir auf diese Art weiterhelfen?
Dankeschön,
Matts -
Versuche es doch mal mit diesem Thema.
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Habe gerade eine Fundstelle, die man hier im Forum genannt hat, gefunden:
BayObLG BtPrax 1998,79.
Freibetrag = 3facher Grundbetrag des § 85 (1) SBG XII (2.070,00 EUR).
Ehegattenfreibetrag = § 85 (3) Ziff. 2 SGB XII. -
Ich danke Dir,
Matts -
Habe gerade eine Fundstelle, die man hier im Forum genannt hat, gefunden:
BayObLG BtPrax 1998,79.
Freibetrag = 3facher Grundbetrag des § 85 (1) SBG XII (2.070,00 EUR).
Ehegattenfreibetrag = § 85 (3) Ziff. 2 SGB XII.
Aktuell liegt der Erbenfreibetrag bei 2.082,- EUR aufgrund der Erhöhung des ALGII-Betrages auf 347,- EUR. -
Wie hoch ist der aktuelle Erbenschonbetrag ?
Sind bei der Feststellung des Erbenschonbetrags die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen ? -
2346,- €
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Freibetragder link #4 zeigt auf, dass ein Betrag für die Bestattungskosten vorab abzuziehen bzw. extra zu verbleiben hat.
PS:
Hat jemand Erfahrung mit § 102 Abs. 3 Ziffer 2 SGB XII ?
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