Sind das nun zwei oder nur eine Angelegenheit?
Ich habe hier einen Antrag auf KFS aus einem Schein von vor meiner Zeit erteilt über "Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft"
Beigeführt ist ein Schreiben an die zweite Erbin, das Erbe rauszurücken und ein Schreiben an die mgl. PT-Berechtigte, dass sie nicht PT-Berechtigt sei.
An Gebühren werden natürlich 2 x 70,00 und 2 x 14,00 EUR beantragt.
Was nun, hab keine Ahnung !!!!
Leidiges Thema Angelegenheiten
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M. E. sind nur einmal Gebühren für eine erbrechtliche Angelegenheit zu gewähren, also mithin lediglich 99,96 EUR.
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Ein Mann, ein Wort:
Ein Schein - eine Angelegenheit! -
Ich bin mir nicht so sicher dass das wirklich nur eine Angelegenheit ist, allerdings fällt das Schreiben an die (nicht) Pflichtteilsberechtigte nicht unter die Bewiligung, so dass schon deshalb kein Vergütungsanspruch besteht.
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Sorry, hatte versehentlich das Thema zweimal bestätigt.
Aber trotzdem vielen Dank für die Hilfe.
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