bedingt oder befristet?

  • Servus,

    also wenn z.B. ein Wohnrecht eingetragen werden soll, dass für X mit dem Tod des Y zu entstehen kommen soll, ist das dann eine Bedingung oder eine Befristung?

    Bedingung ist ein zukünftiges ungewisses Ereignis, oder? z.B. bis zur Wiederverheiratung oder Ähnliches.
    Eine Befristung ist ein zukünftiges gewisses Ereignis. Also z.B. bis zum 31.01.2008

    Der Tod ist ja eine Gewissheit, lediglich das Wann ist hier ungewiss. Ist der Tod nun in dem obigen Beispiel eine Befristung oder eine Bedingung.

    Danke für Antworten

  • Ich würde es dennoch als "aufschiebend bedingt" eintragen. Denn "aufschiebend befristet" kenne ich als Rechtsbegriff nicht. Vermutlich ist zu unterscheiden, ob es um die Laufzeit des Rechts geht ("bis zum Tod befristet") oder ob es erst bei Eintritt einer Bedingung entsteht, nämlich dem Tod eines Anderen.

  • Warum sollte es keine aufschiebende Befristung geben?

    Palandt/Heinrichs § 163 Rn. 2 kennt sie zumindest.

    Was wäre sonst ein Recht, das jetzt vereinbart würde, aber erst am 1.1.2009 entstehen sollte?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich halte es für bedingt.

    Zwar ist der Tod grundsätzlich eine Befristung. Hier ist berechtigt der X aber es geht um den Tod des Y für die Entstehung.

    Es ist durchaus möglich, dass X beim Tod des Y bereits selbst lange tot ist und dann entsteht das Recht für den schon toten X wohl nicht.

    Daher ist zwar sicher, dass der Tod des Y irgendwann mal eintritt, es ist aber nicht sicher, dass das auch zur Entstehung des Rechts führt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • Ich sehe es auch so wie Ulf.
    Ich habe gerade eben ein Wohnungsrecht aufschiebend bedingt eingetragen. Das Recht sollte mit dem Tod der Eigentümerin entstehen, wenn sie vor dem Berechtigten verstirbt. Dies ist m.E. ein ungewisses Ereignis.

    Life is short... eat dessert first!

  • Ich sehe es auch so wie Ulf.
    Ich habe gerade eben ein Wohnungsrecht aufschiebend bedingt eingetragen. Das Recht sollte mit dem Tod der Eigentümerin entstehen, wenn sie vor dem Berechtigten verstirbt. Dies ist m.E. ein ungewisses Ereignis.


    :dafuer:

  • sehe ich wie ulf. Eine Befristung liegt doch vor, wenn ein Recht auf die Lebenszeit einer Person beschränkt wird. Ist der tod aber eine Voraussetzung für eine andere Tatsache, kann es sich nicht um eine Befristung handeln, da man nicht weiß, wann der Tod eintritt und ob das Recht dann noch entstehen kann (also die weiteren Voraussetzungen dann noch vorliegen (das X mit dem Tod des Y noch Berechtigter sein kann).

    Der Tod des Y ist also nicht die einzige Voraussetzung, damit das Recht entsteht, daher aufschiebende Bedingung.

  • Guten Morgen,

    bestellt wird eine auflösend bedingte (Bedingung ist der Eintritt der Bank in das Vertragsverhältnis) bpD für den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Die Dienstbarkeit erlischt mit Beendigung des Pachtvertrages, auf jeden Fall am 31.12.2030.

    Weiter wird eine auschiebend bedingte (Bedingung ist der Eintritt der Bank in das Vertragsverhältnis) bpD für die finanzierende Bank bestellt. Die Dienstbarkeit erlischt ebenfalls mit Beendigung des Pachtvertrages, auf jeden Fall am 31.12.2010.

    Die erste Dienstbarkeit ist bedingt und befrietet - klar.
    Die zweite Dienstbarkeit ist ebenfalls bedingt. Muss ich hier aber auch eine Befristung eintragen?

  • Bei mir wird eine Dienstbarkeit bestellt (Tankstellenrecht). Das Recht besteht, solange ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien besteht, mindestens bis 31.12.2030.

    Seht ihr da auch eine Befristung, oder nur eine Bedingung?

  • Ich frage deshalb, weil in der Bewilligung steht, es würde ein bedingte und befristete Dienstbarkeit bestellt werden und dann folgt halt dieser Text. Ich sehe aber halt auch keine Befristung. Muss mich das jetzt stören, oder trage ich einfach nur die Bedingung ein? Wahrscheinlich haben die nur "bis zum" gesehen und sind so gleich auf Befristung gekommen. Da steht halt aber auch "mindestens"...

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