Abtretung Wohnrecht / Verzicht des urspr. Berechtigten

  • Hallo,

    habe folgenden Fall vorliegen:

    Durch ZVG ist ein Wohnrecht (Abt. II / 1) erloschen, Erlös sollte an den Berechtigten B gehen, dieser tritt am 21.5.07 (Versteigerungstermin) ab an Herrn J. Auszahlungen erfolgen iHv ca. 3.000 € vierteljährlich an Herrn J.

    Herr B erschien nun bei mir, und sagte wörtlich: "Ich verzichte auf alle Erlöse aus dem Recht II / 1, behandeln Sie mich so, als sei ich tot!"

    Soll heißen: der zustehende Erlös soll nur noch dem Herrn J zufließen.

    Ist das überhaupt möglich?

    Ich denke nein, bezugnehmend auf BGH, V ZR 55/62, wo es heißt:

    LS:

    "Solange eine Hypothek besteht, kann nur sie, nicht aber, auch nicht
    bedingt, ein Anspr auf den ihr zuzuteilenden Anteil am
    Versteigerungserlös abgetreten werden (RG JW 1933, 2764)." [...]

    Kollegen sind hier teilweise meiner, teilweise anderer Meinung...:nixweiss:

    Wie seht ihr das?

  • Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, wurde im Versteigerungsverfahren ein Verteilungsplan aufgestellt, in dem Herrn J aufgrund der Abtretung als Berechtigter der Zahlungen aufgehührt ist. Insoweit ist auch ein Hinterlegungsantrag durch das Vollstreckungsgericht mit dem einzigen Berechtigten Herrn J. gestellt worden. Folglich hat die Hinterlegungsstelle sich nur nach diesem Antrag zu richten. Meiner Meinung nach ist Herr B. nicht mehr berechtigt. irgendwelche Verfügungen bzgl. dieser Zahlungen zu tätigen.

  • Aus dem TLP geht nach Abtretung von B an J der J als Empfänger der Leistungen hervor.
    Den B regt es nur auf, dass er mir alle 3 monate eine Lebensbescheinigung schicken muss und dass in Berlin noch ein Pfänder sitzt, der nach Aussage des B "keine Cent bekommen soll!" - Zwischen B und J herrscht ein Verhältnis, wie es krimineller nicht sein könnte... Die haben hier das ganze Gericht schon beschäftigt, die schieben sich das Geld "hin und her"...
    Nachweisen kann man jedoch nichts...
    Er will wohl auch verzichten (oder eben "tot sein";)), weil den Pfänder raushalten will...

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