Umfang der PKH-Bewilligung

  • Guten Morgen, liebe Kolleginnen u. Kollegen,

    ausgerechnet montags gleich ein Problemchen mit dem Richter wg. PKH.

    Sachlage:

    Partei stellt Antrag auf Übertragung elterliche Sorge und ZUGLEICH Antrag auf Entscheidung im Wege der EA, das ganze natürlich gekoppelt mit dem Antrag auf Gewährung von PKH.

    Nach Verfahrensende kommen zwei PKH-Vergütungsfestsetzungsanträge (1x Hauptsache; 1 x EA-Verfahren). Lt. Beschluss vom xx.xx.xx wird „…dem Ast für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe ohne ZB bewilligt.“ M.E. müsste für das EA-Verfahren gesondert bewilligt werden. Rückfrage an Ref.-Ri. ergab: „Wenn ich aufgrund eines PKH-Antrages der für alle Anträge gestellt wurde PKH bewillige (für DAS VERFAHREN) so gilt das für alles was in diesem Verfahren folgt, auch EA, auch potentieller Vergleich.“

    Diese Auffassung stützende Rechtsprechung mochte Richter nicht benennen, angeblich gäbe es sie aber.

    Wat nu? Für EA-Verfahren festsetzen oder nicht? Kennt jemand die Richtermeinung stützende Rspr?

    Ich bin/war eigentlich geneigt den Anwalt zur Herbeiführung einer gesonderten Bewilligung aufzufordern.

    Danke für Tipps und frohes Schaffen


    lG

    HuBo

  • Eine kleine Aufforderung an den RA ist nicht schlecht, vielleicht kann man so eine Rechtsmittelentscheidung provozieren und ist dann für das nächste mal schlauer.
    Ansonsten würde ich beides festsetzen, der Richter hat ja seine Meinung dazu (hoffentlich aktenkundig) geäußert.

  • Ich habe in so einem Fall auch die EA-Vergütung festgesetzt und einen Aktenvermerk über die Ansicht des Richters gemacht. Weise ich zurück, kommt nämlich die Erinnerung, und eben dieser Richter wird dann die Festsetzung durchführen.

    Solche Akten habe ich früher dem Richter immer mit der Frage zugeschrieben, ob sich die PKH auch auf z.B. die EA-Sache erstreckt. Die Akte kam dann meistens mit einem "Ja" neben der Frage zurück. Ganz sellten stand auch mal "Nein" daneben. Unser Bezirksrevisor hat sich über dieses Verfahren noch nie beschwert. Und es ist einfach und schnell.

  • Mach ich auch so, wenn der Richter sagt es ist mit drin setze ich fest, sonst setzt er/ sie auf die Erinnerung fest und ich kriege einen Anranzer, weil ich doch hätte fragen können:( . Wobei ich das nicht wirklich richtig finde, die Abgrenzung ist, finde ich manchmal ganz schön schwer, wenn das Hauptverfahren durch Vergleich im EA Verfahren mit erledigt ist.:mad:

  • Der einfachste Weg mit einem Richtervermerk ist auch der sicherste.
    Ich lege derartige Sachen grundsätzlich zur Rückendeckung vor und gebe dem Richter die Möglichkeit, mittels zweier Kästchen, neben denen "ja" und "nein" steht, seine Meinung durch Ankreuzen kundzutun. Das klappt hervorragend, denn er hat auf diese Weise wenig Arbeit. ;) :D

  • Zitat von Diabolo

    Dumme Frage: wieso legst Du es nicht einfach mal dem Revisor vor? Bzw. frägst nach?



    Wenn ich gemeint bin: Der Bezirksrevisor wird auch nicht sagen können, wie es der Richter gemeint hat - woher auch? Dann lieber gleich den "Verursacher" um Aufklärung nachsuchen. Vielleicht lernt der es ja auf diese Weise. [Blockierte Grafik: http://www.schildersmilies.de/schilder/hoff.gif]

  • Hallo "Leidensgenossen",

    die Sache ist geklärt. "Mein" neuer RAG hat mir aktenkundig seine Rechtsauffassung zur künftigen Beachtung (!) mitgeteilt. Danach ist ALLES was der Hauptsache zugeordnet werden kann (auch zugehörige EA/Vergleich) automatisch v. seiner ersten Bewilligung erfasst. Punkt - Ende.

    Ich denke damit können jetzt beide Seiten ganz gut leben. Keine Aktenschieberei und keine Nachfragerei mehr.

    Gruß

    HuBo


  • Hoffentlich erinnert er sich auch noch daran, wenns hart auf hart geht. Auch wenn er das in diesem Verfahren so gesagt hat, wenn Du wie 13 verfährst, hat Dein Richter wenig Arbeit (ein Kreuz mehr oder weniger tut ja nicht weh), und Du hast es in der aktuellen Verfahrensakte und musst Dich nicht auf ein Flurgespräch beziehen.

  • Finde ich auch besser, alternativ könntest Du Dir in einer Akte diesen Grundsatz vermerken lassen, das abkopieren und in Deinen Ordner "Zur Sicherheit" abheften. (Dank eines "netten" Richters hier am AG habe ich tatsächlich so einen Ordner, damit ich zur Not Nachweise habe. Ich soll nämlich auch Mitteilungen z.B. nach 32 MiStra weglassen, wegen der angeblichen Kopiekosten...) Der Richter ist für seine ...nun ja interessanten Ansichten im ganzen Land bekannt. Leider ist man in Jugendstrafensachen weisungsabhängig.

  • Zitat von 13
    Zitat von Diabolo

    Dumme Frage: wieso legst Du es nicht einfach mal dem Revisor vor? Bzw. frägst nach?



    Wenn ich gemeint bin: Der Bezirksrevisor wird auch nicht sagen können, wie es der Richter gemeint hat - woher auch? Dann lieber gleich den "Verursacher" um Aufklärung nachsuchen. Vielleicht lernt der es ja auf diese Weise. [Blockierte Grafik: http://www.schildersmilies.de/schilder/hoff.gif]



    OK überzeugt :2sorry:

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