Heim oder nicht ?

  • Heim ist Heim - da bleibt kein Ermessensspielraum.



    Stimmt. Da nicht.

    Der Heimbegriff ist aber wohl doch etwas dehnbarer...
    Ich würde das ganze als betreutes Wohnen einstufen. Muss nur noch den Bezi überzeugen ;).

    Hab jetzt 2 nds. Entscheidungen gefunden, auf die ich mich berufen und meinem Bezi mitteilen kann, in denen die Richter in einem vergleichbaren SV die Heimeigenschaft verneint haben:
    LG Flensburg, Beschluss v. 22.02.06 - 5 T 399/05 und
    LG Hildesheim, Beschluss v. 24.05.2006 - 5 T 145/06...



  • Beim Betreuten Wohnen hat unser LG mal entschieden, dass es auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommt, ob Heim- oder Nichtheimvergütung zu gewähren ist. Anhaltspunkte für Heim wären unter anderem aber nicht ausschließlich und nicht abschließend:

    - Vermieter und Anbieter der Betreuungsleistungen sind identisch
    - Betreuungsleistungen müssen in Anspruch genommen werden und sind abhängig vom Bestand des Mietvertrages
    - es erfolgt gemeinsame Essenseinnahme (Essenraum)

    Ich würde hier auch mal den Bezi nach seiner geschätzten Meinung fragen ;)



  • Ja.
    In meinem Fall stehen so Sachen drin.
    "Bietet Hilfestellungen im Ablauf des täglichen Lebens..."
    "...bei Anwesenheit kann das essen gemeinam eingenommen werden." usw...
    Ich denke, man kann vertreten, dass es sich nicht um ein Heim handelt. Der Betreuer war schon ganz panisch, dss er zu viel abgerechnet hat, es aber gar nicht wusste. Mal sehen, was rauskommt.

  • Guten Morgen,

    ich wollte eine kurze Einschätzung, wie das hier gesehen wird:

    Betroffener war 2 Monate in dieser Klinik zur Reha. Betreuerin beantragt für diesen Zeitraum nach "Nicht-Heim" abzurechen.

    Ich würde die Heimeigenschaften wie Entgeltlichkeit, Unabhängigkeit von Person und Zahl der Bewohner, Verpflegung ebenso wie Wohnraum und tatsächliche Betreuung im Grunde genommen allerdings bejahen und die Vergütung entsprechend absetzen.

  • Reha seh ich nicht anders wie Kurzzeitpflege oder wie absehbarer befristeter Krankenhausaufenthalt.

    Daher weiter : "Nicht-Heim".

    Einmal editiert, zuletzt von Steinkauz (26. August 2014 um 15:24)

  • :daumenrau
    Die Meldeanschrift des Betroffenen war ganz sicher nicht die Reha-Klinik. Auch wenn er über einen längeren Zeitraum dort war, sollte der Aufenthalt dort nie von Dauer sein. Daher "Nicht-Heim".

  • Okay, ihr habt mich überzeugt. Ich hab mich vermutlich zu sehr am Begriff "Heim" und den Voraussetzungen orientiert als primär den Aufenthalt zu beachten.
    Danke für die Rückmeldungen :)

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