Heim ist Heim - da bleibt kein Ermessensspielraum.
Stimmt. Da nicht.
Der Heimbegriff ist aber wohl doch etwas dehnbarer...
Ich würde das ganze als betreutes Wohnen einstufen. Muss nur noch den Bezi überzeugen ;).
Hab jetzt 2 nds. Entscheidungen gefunden, auf die ich mich berufen und meinem Bezi mitteilen kann, in denen die Richter in einem vergleichbaren SV die Heimeigenschaft verneint haben:
LG Flensburg, Beschluss v. 22.02.06 - 5 T 399/05 und
LG Hildesheim, Beschluss v. 24.05.2006 - 5 T 145/06...