Ich habe hier eine bereits seit 2005 andauernde komplizierte Sache liegen, die hoffentlich bald zum Abschluss kommt. In Abt. I ist eine GbR eingetragen. Diese soll vor langer Zeit in eine GmbH & Cie. KG umgewandelt worden sein. Diesbezüglich wollte man die Berichtigung des Grundbuches. Problem ist, dass seit 2005 alle Nachweise für eine mögliche Berichtigung eingereicht wurden, aber anhand dieser (Gesellschafterbeschlüsse etc.) nicht nachgewiesen werden konnte, dass die GbR auch wirklich in die KG umgewandelt wurde. Es passen einfach einige Angaben nicht zusammen, die auf eine Umwandlung genau dieser GbR sprechen. Dennoch sagen Notar und Gesellschafter, dass es so ist.
Nunmehr soll der Weg der Auflassung gegangen werden, um die KG ins Grundbuch zu bekommen, dh die GbR überträgt den Grundbesitz auf die KG.
Nun zu meinem eigentlichen Problem. Vertrag wurde eingereicht, die Auflassung ist folgendermaßen formuliert: "Wir sind uns einig, dass der eingetragene Grundbesitz auf die KG durch Umwandlung übergegangen war." (Lt. Notar ist die Formulierung aus steuerrechtlichen Gründen so erforderlich und eine andere Formulierung kommt nicht in Frage).
Was meint Ihr zu dieser Formulierung? Scheitert daran jetzt die Umschreibung? Wenn ja dann werfe ich die Akte in den Papierkorb, denn dann bin ich mit meinem Latein am Ende.
Hoffe auf zahlreiche Antworten und bedanke mich jetzt schon.


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